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Zahlungsrecht in Polen

Nachstehend erfahren Sie das Wichtigste zum Zahlungsrecht. 

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn

Gemäß einer zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle dürfen Unternehmen in Polen jegliche Zahlungen in Höhe von über 15.000 Zloty (etwa 3.308 Euro) nur noch per Überweisung tätigen, falls sie sie als Kosten geltend machen wollen. 

In Polen wurde zum 8. März 2013 die Europäische Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Seitdem gilt , dass zwischen Unternehmern die vereinbarte Zahlungsfrist grundsätzlich nicht mehr als 60 Kalendertage betragen darf. Eine Frist von mehr als 60 Tagen ist nur dann möglich, wenn dies im Hinblick auf die vertraglich geschuldete Leistung objektiv erforderlich ist.

Eine weitere Besonderheit gilt auch im Hinblick auf die Verzugszinsen. Haben die Parteien einen Zahlungstermin vereinbart, der mehr als 30 Tage beträgt, so kann der Gläubiger ungeachtet dieses Termins bereits nach 30 Kalendertagen Verzugszinsen verlangen, sofern er seine vertragliche Leistung erbracht und dem Schuldner eine Rechnung hat zukommen lassen. Die 30-Tage-Frist beginnt ab dem Tag, an dem diese beiden Gläubigerpflichten erfüllt worden sind. Haben die Parteien keinen Zahlungstermin vereinbart, so beginnt die 30-Tage-Frist mit dem Tag der Leistungserbringung durch den Gläubiger. Der Zahlungsverzugszeitraum endet in dem Moment, in dem der Gläubiger die Zahlung verlangen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Gläubiger dem Schuldner eine Rechnung oder eine entsprechende Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen.

Seit dem 13. Juli 2018 fallen Unternehmen, die Zahlungen in bar mit einem Wert von 10.000 Euro oder mehr zahlen oder erhalten, unter die Regelungen des Geldwäschegesetzes (Ustawa z dnia 1 marca 2018 r. o przeciwdziałaniu praniu pieniędzy oraz finansowaniu terroryzmu). Das Gesetz senkt die Grenze für Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro. Das bisherige Limit für Bargeldtransaktionen lag bei 15.000 Euro. Die Umrechnung von Euro-Beträgen muss zum durchschnittlichen Wechselkurs erfolgen, der von der Polnischen Nationalbank am Tag der Transaktion bekannt gegeben wird. 



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