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In Brasilien existieren nur wenige Investitionsbeschränkungen.
26.11.2020
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Durch Art. 2 des Gesetzes über ausländische Investitionen (Gesetz Nr. 4.131/1962) wird die grundsätzliche rechtliche Gleichbehandlung von ausländischen Investitionen mit inländischen Investitionen garantiert.
Beschränkungen der Investitionsmöglichkeiten bestehen im Bereich der Nuklearenergie, bei Gewerbetätigkeiten in Grenzgebieten, der Beteiligungen in Finanzinstituten, im Luftfahrtwesen und im Presse- und Medienbereich. Diese Beschränkungen können in der Art und Weise der Investition oder im Erfordernis einer vorherigen Genehmigung der Tätigkeit liegen. Einen Überblick über die verschiedenen Restriktionen bietet die World Bank Group.
Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty - BIT) wurde zwar mit Brasilien bereits 1995 geschlossen, ist aber nicht in Kraft getreten. Brasilien ist kein Mitglied des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes - ICSID).
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