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Rechtsbericht | Brasilien | Vertragsrecht

Brasilien: Vertragsrecht

Im brasilianischen Recht gilt ebenso wie im deutschen Recht das Prinzip der Vertragsfreiheit.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Bonn

Vertragsprinzipien

Im brasilianischen Zivilrecht existieren dieselben Vertragsprinzipien wie im deutschen Recht. Umfasst hiervon ist unter anderem der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 421 Zivilgesetzbuch), in dessen Rahmen die Parteien entscheiden können, mit wem sie den Vertrag abschließen und zu welchen inhaltlichen Konditionen. Diese Grundsätze wurden durch das Gesetz 13.874/19 gestärkt, das weitere Garantien für die wirtschaftliche Freiheit vorsieht. Die Gestaltungsfreiheit wird in Art. 421 Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro, Gesetz Nr. 10.406/2002) ausdrücklich erwähnt. Hiernach besteht für die Parteien auch die Möglichkeit atypische Verträge zu schließen (Art. 425 Zivilgesetzbuch), insofern sie dabei die allgemeinen Normen des Zivilgesetzbuches beachten.  

Vertragstypen

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist in Art. 481 ff. Zivilgesetzbuch geregelt. Im Rahmen eines Kaufvertrages verpflichtet sich eine der Vertragsparteien aufgrund des Kaufvertrages zur Zahlung des Kaufpreises, während sich die andere Vertragspartei zur Übertagung des Eigentums verpflichtet. Wesentliche und zwingende Bestandteile des Kaufvertrages sind der Kaufpreis, Kaufgegenstand und der Konsens über diese Bestandteile (Art. 482 Zivilgesetzbuch).   

Das Zivilgesetzbuch sowie das Verbraucherschutzgesetzbuch enthalten Vorschriften zur Gewährleistung bei Mängeln der Kaufsache. Im Zivilgesetzbuch sind die Gewährleistungsrechte in Art. 441 bis 446 geregelt. Eine Einführung in das brasilianische Gewährleistungsrecht in Bezug auf Kaufverträge enthält der Abschnitt Brasilien: Gewährleistungsrecht.    

Werkvertrag

Im Rahmen eines Werkvertrages verpflichtet sich der Werkunternehmer (empreiteiro) gegenüber dem Besteller (comitente) dazu, ein bestimmtes Werk für den Besteller herzustellen. Regelungen zum Werkvertrag finden sich in Art. 610 bis 626 Zivilgesetzbuch. Der Werkvertrag unterscheidet sich vom Dienstleistungsvertrag, indem bei Werkverträgen ein bestimmtes Endprodukt angestrebt wird. Ein Werkunternehmer haftet für verdeckte Mängel nach den allgemeinen Regelungen (Art. 441 bis 446 Zivilgesetzbuch).   

Dienstleistungsvertrag

In Bezug auf Dienstleistungsverträge gilt auch vom Grundsatz her die privatautonome Gestaltungsfreiheit. Das brasilianische Zivilgesetzbuch definiert Dienstleistungen als die Leistungen eines Freiberuflers (profissional liberal), der sich (als natürliche Person oder juristische Person) dazu verpflichtet, eine bestimmte Tätigkeit gegen Bezahlung auszuüben. Reglungen zu Dienstleistungen finden sich in Art. 593 bis 609 Zivilgesetzbuch.

In diesem Zusammenhang gilt es unter anderem zu berücksichtigen, dass ein Dienstleistungsverhältnis maximal 4 Jahre andauern darf (Art. 598 Zivilgesetzbuch). Dienstleistungsverträge sind nicht mit Arbeitsverträgen zu verwechseln, die im Arbeitsgesetzbuch (Consolidação das Leis do Trabalho - CLT) geregelt sind. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages besteht kein Unterordnungsverhältnis zum Auftraggeber zudem ist der Dienstleistungsvertrag nicht von Dauer. 

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