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Recht kompakt | Indonesien | Produzentenhaftung

Indonesien: Produzentenhaftung

Seit 2000 besteht in Indonesien ein Verbraucherschutzgesetz.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das wichtigste Gesetz zum Verbraucherschutz in Indonesien ist das Gesetz Nr. 8 von 1999, das am 20. April 2000 (Undang-undang No. 8 Tahun 1999/Perlindungan Konsumen) in Kraft trat. Insgesamt gesehen legt das indonesische Verbraucherschutzgesetz weiche Grundsätze fest, um die Interessen der Verbraucher zu wahren. In der Praxis liegt die Regelung dieser Grundsätze in der Zuständigkeit der Regulierungsbehörden. Zur Durchsetzung des Gesetzes hat die indonesische Regierung 2017 die Nationale Verbraucherschutzstrategie (Peraturan Presiden No. 50 Tahun 2017 Strategi Nasional Perlindungan Konsumen - Präsidentendekret Nr. 50 von 2017) erlassen. Die Strategie dient im Wesentlichen der Stärkung des Konsumentenschutzes und konzentriert sich auf vorrangige Sektoren, die in Indonesien tätige Unternehmen vom E-Commerce über das Gesundheitswesen bis hin zum Energiesektor umfassen.

Verbraucher haben insbesondere Anspruch darauf, ungefährdet Güter und Dienstleistungen zu nutzen, klare und wahrheitsgemäße Produktinformationen und Garantieversprechen zu erhalten, ungehindert ihre gesetzmäßigen Gewährleistungsrechte ausüben zu können sowie bei Verstößen gegen das Gesetz ordnungsgemäß angehört, beraten und vertreten zu werden (Art. 4 Verbraucherschutzgesetz). Wird der Verbraucher in diesen Rechten verletzt, stehen ihm Ansprüche auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Schadenersatz zu (Art. 19 Verbraucherschutzgesetz). Importeure von Waren haften nur, wenn die Waren nicht durch einen Agenten oder Vertreter des ausländischen Unternehmens eingeführt wurden. Gleiches gilt für Importeure von Dienstleistungen (Art. 21 Verbraucherschutzgesetz).

In Vertragsangelegenheiten enthält das Verbraucherschutzgesetz eine umfangreiche Liste von missbräuchlichen Klauseln (so genannte "Standardklauseln"), die ausdrücklich verboten sind (Art. 18 Verbraucherschutzgesetz). Unternehmen, die solche Klauseln in einen Vertrag aufnehmen, können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Verboten sind unter anderem folgende Klauseln: die Übertragung der Haftung des Unternehmens auf andere Personen; die Auferlegung einer Hypothek, eines Pfandes oder einer anderen Garantie durch das Unternehmen an den Verbraucher im Falle von in Raten gekauften Waren; die Weigerung des Unternehmens, Produkte aus einem bestimmten Grund zurückzugeben oder Klauseln, die dem Unternehmen das Recht vorbehalten, den Preis eines zurückgegebenen Produkts nicht zu erstatten. Es sei darauf hingewiesen, dass das indonesische Verbraucherschutzgesetz kein umfassendes Recht für Verbraucher vorsieht, Produkte ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

Die wichtigste staatliche Verbraucherschutzbehörde in Indonesien ist die Nationale Verbraucherschutzbehörde (Badan Perlindungan Konsumen Nasional - BPKN). Die Funktionen und Aufgaben der BPKN sind in den Artikeln 33 und 34 des Gesetzes 8 von 1999 festgelegt.

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