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Recht kompakt | Südkorea | Datenschutzrecht

Südkorea: E-Commerce und Datenschutzrecht

Die Republik Korea legt besonderes Augenmerk auf den Schutz persönlicher Daten.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Zentrale Rechtsgrundlage ist der Personal Information Protection Act (PIPA). Am 15. September 2023 sind zuletzt Änderungen des Gesetzes in Kraft getreten (siehe dazu: GTAI-Rechtsbericht Neuerungen im Datenschutzrecht Südkoreas). 

Korea verfügt über ein im asiatischen Vergleich striktes Datenschutzrecht, welches auch durch ausländische Anbieter elektronischer Dienstleistungen bei Sammlung und Nutzung von Daten zu beachten ist. Insbesondere unterliegt die Übertragung von in Korea gesammelten persönlichen oder sensiblen Daten ins Ausland grundsätzlich einer gesonderten Einwilligung des Dateninhabers.

Das dritte Kapitel (Art. 15 ff.) des PIPA regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach Art. 18 Abs. 1 PIPA darf ein Verantwortlicher solche Daten grundsätzlich nicht über den in Art. 15 Abs. 1 PIPA vorgesehenen Umfang hinaus nutzen oder sie über den in Art. 17 Abs. 1 und 28-8 Abs. 1 PIPA vorgesehenen Umfang hinaus an Dritte weitergeben.

Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission für den Transfer von personenbezogenen Daten nach Südkorea den Angemessenheitsbeschluss angenommen.

Im Bereich des E-Commerce ist in Bezug auf Verbraucher insbesondere der Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce zu beachten.

Korea erhebt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 10 Prozent auf grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen. Damit sind im Ausland ansässige Erbringer elektronischer Dienstleistungen (beispielsweise im Falle der Lieferung von Filmen, Software, Dokumenten mittels elektronischen Datentransfers) verpflichtet, sich in Korea in einem vereinfachten Verfahren beim Korea National Tax Service steuerlich registrieren zu lassen und Value-Added Tax abzuführen. Die Steuererklärung (VAT) hat vierteljährlich zu erfolgen. Allerdings muss die koreanische Umsatzsteuer nicht in der Rechnung ausgewiesen werden. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Webseite des National Tax Service (NTS Hometax).

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