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Zollbericht Südafrika Einfuhrabgaben

Außertarifliche Zollfreiheiten

Südafrika gewährt für zum Beispiel Mustersendungen und Geschenksendungen Zollbefreiungen, wenn diese unter die entsprechende Regelung fallen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Das General Rebate System umfasst die international üblichen Fälle wie zum Beispiel Reiseverkehr, Geschenksendungen, Umzüge oder Mustersendungen ohne Handelswert. Diese als General Rebates bezeichneten Zollbefreiungen sind in Anhang 4 zum Customs and Tariff Act 1964 (General Rebates of Customs Duties, Excise Duties, Fuel Levy, Road Accident Fund Levy, Environmental Levy and  Health Promotion Levy) aufgeführt. Die Befreiungen gelten bis zu dem in Anhang 4 angegebenen Umfang.

Mustersendungen

Mustersendungen ohne oder mit geringem Handelswert sind zollfrei (Rebate Nr. 480.35). Die Ware muss deutlich als Muster erkennbar/gekennzeichnet sein und darf dem Empfänger nicht berechnet werden. Auch eine spätere Verrechnung ist nicht zulässig. Für Muster mit Handelswert sind beim Verbleib in Südafrika Einfuhrabgaben zu zahlen. Sollen die Muster nur vorübergehend eingeführt und später wieder ausgeführt werden, können diese zur vorübergehenden Verwendung (zum Beispiel Carnet ATA) abgefertigt werden. 

Geschenksendungen

Geschenksendung wird als unverlangte Sendung einer Privatperson im Ausland an eine Privatperson im südafrikanischen Zollgebiet definiert. Bei der Einfuhr auf dem Postweg sind in einem Kalenderjahr zwei Geschenksendungen pro Person im Zollgebiet abgabenfrei, wobei der Wert jedes Geschenks 1.400 ZAR nicht überschreiten darf. Ausgenommen von der Abgabenfreiheit sind Wein, Spirituosen, Tabakwaren und Parfüm (Rebate Nr. 412.10). Überschreitet der Warenwert 1.400 ZAR sind für die gesamte Warensendung Einfuhrabgaben zu zahlen.

Bestimmte Waren unterliegen auch als Geschenk bei der Einfuhr per Post weiteren Beschränkungen. Beispielsweise sind Medikamente, Pflanzen, Gemüse, Tiere und tierische Produkte vor ihrer Freigabe durch die zuständigen Behörden zu inspizieren.

Weitere Informationen zu: Post- und Geschenksendungen

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