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Rechtsmeldung | Südkorea | Datenschutzrecht

EU-Südkorea: Annahme des Angemessenheitsbeschlusses

Am 17. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für den Transfer von personenbezogenen Daten nach Südkorea angenommen.

Von Julia Merle | Bonn

Damit bekennen sich beide Seiten zu einem hohen Niveau des Datenschutzes. Genehmigungserfordernisse bestehen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der Europäischen Union (EU) nach Südkorea nicht mehr, da dieses Drittland nun ein angemessenes Schutzniveau bietet. 

Drei Jahre nach seiner Annahme soll die erste Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses erfolgen. Der Beschluss findet Anwendung seit dem 17. Dezember 2021.

Verschiedene Garantien hinsichtlich des Datenschutzes wurden zusätzlich vereinbart.

Der Dialog zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus war am 30. März 2021 abgeschlossen worden.

Zum Thema:

  • GTAI-Rechtsmeldung vom 9. April 2021 „EU-Südkorea: Gespräche zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus“
  • Europäische Kommission: Erklärung vom 17. Dezember 2021
  • Text des Angemessenheitsbeschlusses (Englisch)
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