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Zollbericht EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Die Zollnomenklaturen

HS Nomenklatur - eine internationale Nomenklatur für den Außenhandel im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik unter der Schirmherrschaft der Weltzollorganisation (WZO)

Von Dr. Achim Kampf | Bonn

Harmonisiertes System (HS)

Das HS stellt ein Warenverzeichnis dar, welches auf einem sechsstelligen Code basiert. 

Das HS wird alle fünf Jahre aktualisiert und zum 1. Januar angewendet. Die aktuelle Ausgabe des HS ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und hat somit das HS 2017 ersetzt. Die neue Ausgabe enthält 351 Änderungen, die zahlreiche Waren im grenzüberschreitenden Handel abdecken. Die wichtigsten Änderungen des HS 2022 sind Anpassungen an den derzeitigen Handel durch die Anerkennung neuer Produktströme und die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialfragen sowie technischem Fortschritt.

Das HS wurde mit dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren vom 14. Juni 1983 eingeführt. Die Europäische Union ist neben den einzelnen Mitgliedstaaten Vertragspartei des HS-Übereinkommens. Insgesamt liegt die Zahl der Vertragsparteien derzeit bei 160. Angewendet wird es von derzeit 211 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen.

Kombinierte Nomenklatur (KN)

Die Kombinierte Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft baut auf dem sechsstelligen Code des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren auf. Die Warenbezeichnung wird über die Positionen (4 Stellen) und Unterpositionen (6 Stellen) des Harmonisierten Systems hinaus um die gemeinschaftlichen Unterteilungen auf acht Stellen erweitert, wenn ihnen ein Zollsatz zugeordnet ist. Bei Ausfuhrabfertigungen (EU) sind die Waren mit dieser achtstelligen Nummer ("Warennummer") anzumelden. Bei Einfuhrabfertigungen können auf der Basis der achtstelligen Nummer außenwirtschaftsrechtliche Tatbestände wie Einfuhrgenehmigungspflichten oder Überwachungsverfahren sowie nationale Verbote und Beschränkungen zugewiesen werden.

Die jeweils gültige Kombinierte Nomenklatur wird jährlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Als Grundlage für die Zolltarife wird die Kombinierte Nomenklatur auch von bestimmten Staaten angewendet, mit denen die EU bilaterale Handelsabkommen geschlossen hat, namentlich die südosteuropäischen Staaten sowie die Türkei.

TARIC

Die Unterpositionen des TARIC werden durch die neunte und zehnte Stelle der Codenummer gekennzeichnet. Sie bilden zusammen mit der achtstelligen Nummer der Kombinierten Nomenklatur die zehnstellige TARIC-Codenummer. Bei Einfuhrabfertigungen in die EU können auf der Basis der zehnstelligen Nummer Maßnahmen, wie zum Beispiel bestehende Antidumpingregelungen oder Zollaussetzungen und Zollkontingente zugeordnet werden.

Sonstige Nomenklaturen

Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Nomenklatur des deutschen Elektronischen Zolltarifs (EZT) handeln. Die zehnstellige Codenummer des TARIC ist für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich und kann von diesen für nationale Zwecke nur ergänzt, nicht aber geändert werden. Nationale Verschlüsselungen, wie zum Beispiel für Umsatzsteuerzwecke werden daher in der elften Stelle vorgenommen. Waren sind bei der Einfuhrabfertigung mit dieser Nummer anzumelden.

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