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Antidumping – Aluminiumfolie (Jumbo-Rollen) mit Ursprung in China

Die EU-Kommission teilt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen mit. Die Antidumpingzölle gelten auch für Einfuhren aus Thailand.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium (sogenannte Jumbo-Rollen) mit Ursprung in China gelten Antidumpingmaßnahmen, die 2022 verlängert wurden. Seit September 2021 gilt eine Ausweitung auf Einfuhren aus Thailand. 

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 11. März 2027 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen. 

Die EU-Kommission gibt in der Regel erst kurz vor dem angekündigten Außerkrafttreten von Antidumpingmaßnahmen offiziell im EU-Amtsblatt bekannt, ob sie eine Auslaufüberprüfung einleitet. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumpingzölle weiter. Das tatsächliche Außerkrafttreten teilt die EU-Kommission in einer gesonderten Bekanntmachung mit.

Quelle: 
Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 16. Juni 2026.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Maßnahmen treten mit Wirkung zum 11. März 2022 in Kraft. 

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg mit Ursprung in China. 

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 7607 11 19 (TARIC-Code 7607 11 19 10).

Antidumpingzölle

Endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Alcoa (Shanghai) Aluminium Products Co., Ltd. und Alcoa (Bohai) Aluminium Industries Co., Ltd.

6,4 

A944

Shandong Loften Aluminium Foil Co., Ltd.

20,3 

A945

Zhenjiang Dingsheng Aluminium Co., Ltd.

24,2 

A946

Alle übrigen Unternehmen

30,0 

A999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2022/402

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die bestimmte Formalien erfüllen muss: Die Handelsrechnung muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“.

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 30 Prozent Anwendung.

Ausweitung des Anwendungsbereichs

Der endgültige Antidumpingzoll für alle übrigen Unternehmen in Höhe von 30 Prozent gilt zudem auf Einfuhren mit Ursprung in China, die derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht werden: ex 7607 11 19 und ex 7607 11 90 (TARIC-Codes 7607 11 19 30, 7607 11 19 40, 7607 11 19 50, 7607 11 90 44, 7607 11 90 46, 7607 11 90 71, und 7607 11 90 72).

Bestimmte Unternehmen sind davon ausgenommen: 

  • Jiangsu Zhongji Lamination Materials Co., Ltd.
  • Luoyang Wanji Aluminium Processing Co., Ltd.
  • Xiamen Xiashun Aluminium Foil Co., Ltd.
  • Yantai Donghai Aluminum Foil Co., Ltd.

Ausweitung auf Einfuhren aus Thailand

Der endgültige Antidumpingzoll gilt auch auf aus Thailand versandte Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien, ob als Ursprungszeugnisse Thailands angemeldet oder nicht.

Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 19 und ex 7607 11 90 (TARIC-Codes 7607 11 1910, 7607 11 19 30, 7607 11 19 40, 7607 11 19 50, 7607 11 90 44, 7607 11 90 46, 7607 11 90 71, 7607 11 90 72).

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2022/402; ABl. L 83 vom 10. März 2022, S. 7. 

Vorherige Verfahrensschritte

Die EU-Kommission verlängerte bereits 2015 Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in China (Durchführungsverordnung (EU) 2015/2384). Die Durchführungsverordnung wurde mehrmals geändert, unter anderem um den Anwendungsbereich der Maßnahmen zu erweitern.

Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen

Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2020 eine Umgehungsuntersuchung ein. Ihr lagen Beweise vor, dass die seit 2015 bestehenden Antidumpingmaßnahmen durch den Versand aus Thailand umgangen wurden. Während der Untersuchung wurden die Einfuhren zollamtlich erfasst. 

Im September 2021 weitete die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen aus. Die Ausweitung betraf aus Thailand versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht. 

Quellen:

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Im Dezember 2020 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 436 vom 17. Dezember 2020, S. 10.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Europäische Kommission hatte im März 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 19. Dezember 2020 bekannt gegeben: Bekanntmachung; ABl. C 98 vom 25. März 2020, S. 10.

Vorherige Antidumpingmaßnahmen

Der endgültige Antidumpingzoll wurde nach Abschluss der im Oktober 2014 eingeleiteten Auslaufüberprüfung mit Wirkung zum 19. Dezember 2015 eingeführt. Im Februar 2017 wurden die Maßnahmen auf geringfügig veränderte Aluminiumfolien ausgeweitet.

Quellen: