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Zollbericht Afrika Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA

Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.

Von Andrea Mack | Bonn

Pilotprojekt soll den Handel unter der AfCFTA vorantreiben 

Seit Oktober 2022 unterstützt die sogenannte Guided Trade Initiative des AfCFTA-Sekretariats Unternehmen in acht Ländern beim freien Handel mit insgesamt 96 Produkten, darunter Tee, Kaffee, Zucker, Nudeln, Trockenfrüchte, Fliesen und Batterien. Zu den Pilotländern gehören Ägypten, Ghana, Kamerun, Kenia, Mauritius, Ruanda, Tansania und Tunesien.

Ziel der Initiative ist es, das AfCFTA-System zu testen und zu zeigen, dass es funktioniert und den innerafrikanischen Handel in Fahrt bringt.

Dabei können Vertragsparteien schon seit 2021 von Zollbegünstigungen der AfCFTA profitieren, sofern sie gegenseitige Zollangebote eingereicht und zollrechtliche Vorkehrungen auf nationaler Ebene getroffen haben. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffenden Produkte bereits einheitliche Ursprungsregeln bestehen.

Unter diesen Bedingungen fand bislang offenbar kaum Präferenzhandel unter der AfCFTA statt. Erst nach endgültigem Abschluss der Verhandlungen kann ein reibungsloser Abbau von Binnenzöllen beginnen.  

Hintergrund

Das Rahmenabkommen über die Schaffung einer afrikanischen kontinentalen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area - AfCFTA) wurde nach nur drei Jahren Verhandlungen am 21. März 2018 von 44 der 55 Mitgliedstaaten der AU unterzeichnet. Es trat am 30. Mai 2019 in Kraft. Inzwischen unterzeichneten 54 Staaten das Abkommen, 47 davon ratifizierten es. Wegen der Coronapandemie startete die Umsetzung der Freihandelszone erst im Januar 2021.

Hauptziele des Abkommens sind, den innerafrikanischen Handel zu steigern, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig strebt die AU eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen an.

Abkommen wird stufenweise ausgehandelt

Das Abkommen steht in Einklang mit den Regeln der WTO. Es besteht aus dem AfCFTA-Rahmenabkommen sowie Protokollen, deren Anhängen und Anlagen, die in mehreren Phasen verhandelt werden. Protokolle zum Handel mit Waren, Dienstleistungen und zur Streitbeilegung sind bereits in Kraft. Im Februar 2023 wurden Protokolle zu Investitionen, geistigem Eigentum und Wettbewerbspolitik verabschiedet. Aktuell werden Regelungen zu digitalem Handel sowie Frauen und Jugend im Handel erarbeitet.

Zollabbau erleichtert Handel zwischen Regionalorganisationen 

Die AU erkennt acht regionale Wirtschaftsgemeinschaften als Bausteine der afrikanischen Freihandelszone an. Diese unterscheiden sich deutlich in ihrem Integrationsniveau. Afrikanische Länder, die bereits Mitglied eines regionalen Freihandelsabkommens oder einer Zollunion sind, handeln weiterhin untereinander im Rahmen dieser bestehenden Abkommen. Neu in Verhandlungen treten Mitgliedstaaten oder Zollunionen der AU, die bisher noch kein Präferenzabkommen miteinander geschlossen haben. Dadurch werden beispielsweise die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS erstmalig über einen Freihandelsvertrag miteinander verbunden.

Die Eckpunkte für die Liberalisierung des Warenhandels stehen fest: Auf 90 Prozent der Tariflinien sind die Zölle innerhalb von fünf Jahren abzuschaffen. Am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) werden hierfür zehn Jahre zugestanden. Bis zu 7 Prozent der Tariflinien können als sensible Waren eingestuft werden, für die eine Zollabbaufrist von zehn Jahren gilt, für LDC beträgt die Frist 13 Jahre. Die restlichen 3 Prozent der Tariflinien, die nicht mehr als 10 Prozent des Importwertes ausmachen dürfen, sind komplett vom Zollabbau ausgenommen.

Einige Ursprungsregeln stehen noch aus

Zollvorteile können nur für Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten der afrikanischen Freihandelszone gewährt werden. Andernfalls könnten Einfuhren aus Drittstaaten wie Deutschland von den ausgehandelten Zollbegünstigungen profitieren.

Bestimmungen zu Ursprungsregeln finden sich in Anhang 2 zum Protokoll über Warenhandel. Als Ursprungswaren gelten Erzeugnisse, die in einem Land vollständig gewonnen oder hergestellt oder dort ausreichend be- oder verarbeitet wurden. Als Kriterien für eine ausreichende Be- oder Verarbeitung der Ware kommen Wertklauseln, Wechsel der Tarifposition und Herstellungsprozesse in Frage. Vormaterialien mit Ursprung in anderen afrikanischen Vertragsstaaten gelten als Ursprungswaren und sind entsprechend bei der Berechnung des Ursprungs hinzuzurechnen. Die Mitgliedstaaten der AU haben sich bislang auf Ursprungsregeln für rund 90 Prozent der gesamten Tariflinien geeinigt. Bei einigen Produkten wie Textilien und Fahrzeugteilen bestehen noch Differenzen. Als Ursprungsnachweis ist ein AfCFTA-Ursprungszeugnis vorzulegen. Für Warensendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar kann eine Ursprungserklärung nach vorgeschriebenem Wortlaut auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier erfolgen, das die Ware hinreichend beschreibt. Für zugelassene Exporteure (approved exporters) gilt dies ohne Wertgrenze.

Nichttarifäre Handelshemmnisse werden beseitigt

Vertragsstaaten sind aufgefordert, Informationen zu ihren Zoll- und Einfuhrvorschriften öffentlich bereitzustellen, elektronische Zahlungen und Dokumente zu akzeptieren sowie digitale Single-Window-Portale für die Zollabfertigung einzuführen. Die Pflicht zur Nutzung von Zollagenten soll abgeschafft werden. Eine neue Datenbank (African Trade Observatory - ATO), die allen Interessenten zur Verfügung steht, erhebt und analysiert Daten zum grenzüberschreitenden Handel in Afrika. Auch ein e-Tariff Book und ein Handbuch der Ursprungsregeln sind mittlerweile veröffentlicht. Weitere Initiativen sind ein Online-Portal für die Überwachung und Beseitigung von Handelsbarrieren wie Lizenzen oder Quoten und das digitale panafrikanische Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssystem PAPSS. 

Weitere Informationen zur afrikanischen Freihandelszone finden Sie beim Sekretariat der AfCFTA.

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