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Zollbericht Neuseeland Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Für bestimmte Waren bestehen  Verbote und Beschränkungen.

Von Klaus Möbius

Die neuseeländische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf zahlreiche bestehende Verbote und Beschränkungen hin:

Insbesondere Agrarwaren und Lebensmittel, Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind, Kautabak, menschliche Embryonen, Drogen und die dazu gehörenden Gerätschaften, als gefährlich eingestufte Hunderassen, geschützte Tiere und Pflanzen, Explosivstoffe und Feuerwerk, gefälschte Waren, gefährliche Substanzen und Abfälle, Meeressäuger und Teile davon, neuseeländische Dollarbeträge über 10.000, Fahrzeuge mit fehlerhaftem oder ohne Kilometerzähler, als anstößig geltende Waren, Ozon abbauende Substanzen, organische Lösungsmittel, verschreibungspflichtige Medikamente, radioaktive Materialien, Reifen, UN-Sanktionswaren (z.B. Rohdiamanten), als unsicher bezeichnete Waren (z.B. Kettensägen ohne Kettenbremse), Waffen unterliegen besonderen Einfuhrbestimmungen.

https://www.customs.govt.nz/business/import/import-prohibited-and-restricted-imports/

https://www.mpi.govt.nz/importing/


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