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Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
30.06.2020
Von Susanne Scholl
Das USMCA ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement. Dieses Abkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko besteht seit 1994 als Freihandelszone. Produkte mit Ursprung in der Zone können innerhalb der Zone zollfrei gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Produkte einen bestimmten Anteil an Ursprungsmaterialien, den regionalen Wertschöpfungsanteil („regional value content“), beinhalten. Im Kfz-Sektor beträgt dieser Anteil zum Beispiel derzeit häufig 62,5 Prozent.
NAFTA war vor allem für jene deutschen Unternehmen von zentraler Bedeutung, die im NAFTA-Raum produzieren, zum Beispiel Kfz-Hersteller und ihre Zulieferer.
Die Vertragspartner des Abkommens hatten sich neben dem Abbau von Zöllen auch verpflichtet, sogenannte technische Handelshemmnisse zu beseitigen. NAFTA gab zum Beispiel vor, dass die Vertragspartner Konformitätsbewertungsverfahren für Produktstandards soweit wie möglich kompatibel mit den Verfahren der anderen Vertragspartner gestalten sollen. Institutionen zur Konformitätsbewertung der anderen Vertragspartner sollten sie möglichst als gleichwertig mit ihren eigenen inländischen Instituten anerkennen und akkreditieren.
Mit Regelungen zu öffentlichen Beschaffungen, Investitionen, Dienstleistungen und geistigem Eigentum ging NAFTA inhaltlich weit über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen hinaus und zählte damit bereits zu einer Generation modernerer Freihandelsabkommen.
Aus Sicht der US-Administration konnten US-Unternehmen dennoch nicht ausreichend von NAFTA profitieren. Grund waren zu großzügige Ursprungsregeln, insbesondere im Kfz-Sektor, und ein nicht ausreichender Schutz geistigen Eigentums. Präsident Donald Trump machte sich eine Neuverhandlung daher zum Wahlkampfziel. Nach zähen Verhandlungen legte Trump dem US-Kongress am 30. September 2018 den Text des neuen „United States-Mexico-Canada Agreement“ (USMCA) vor.
Das neue Abkommen gibt strengere Ursprungsregeln vor. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Auch wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US Dollar erhalten. Daneben sollen auch für chemische Produkte und Stahl künftig strengere Ursprungsregeln gelten.
Der Umgang der Vertragsstaaten mit der Einführung mit den strengeren Kfz-Ursprungsregeln ist derzeit ein Kernthema.
Die CBP tendiert zu einer großzügigen Handhabung bei der Einführung der Regeln. Sie würde gegenüber den Herstellern für einen gewissen Zeitraum einen Spielraum hinsichtlich der Durchsetzung der Ursprungsregeln gewähren (informed compliance period). Auch zu der Einführung neuer Mindestlohnkriterien im Kfz-Sektor steht die CBP im engen Kontakt mit dem US-Arbeitsministerium.
Die Zollbehörde und der Handelsbeauftragte hatten bereits im April 2020 mit Instruktionen und Leitlinien zur alternativen Einführung der Ursprungsregeln im Kfz-Sektor das Inkrafttreten des USMCA vorangetrieben. Lighthizer hatte Ende April 2020 ein Verfahren für Hersteller eröffnet, dass die Möglichkeit gewährt, zwei Jahre mehr Zeit und großzügigere Kriterien für die Einführung zu beantragen.
Die Kfz-Industrie in den USMCA-Vertragsstaaten USA, Mexiko und Kanada hatte im Frühjahr 2020 eine Verschiebung der Umsetzung der Kfz-Ursprungsregeln des USMCA gefordert. Auch US- Kongressabgeordnete hatten dies bereits Anfang April 2020 gegenüber dem Handelsbeauftragten Robert Lighthizer thematisiert. Eine Verschiebung sei notwendig, da die Hersteller wegen der Corona-Pandemie Störungen der Lieferketten und Umstellungen ihrer Produktion auf zur Bekämpfung der Pandemie relevante Schutzgüter hinnehmen müssen. Kanada und Mexiko sind offen für diese Option, während die USA eine endgültige Entscheidung dazu noch nicht getroffen haben.
Das USMCA wird auch einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen. Dies betrifft Kontrollen an den Zollgrenzen, um die Einfuhr gefälschter Produkte zu verhindern und den Schutz neuer geographischer Ursprungsbezeichnungen zu gewährleisten.
Spezifische Vereinbarungen sollen die gegenseitige Anerkennung von regulatorischen Vorschriften verbessern, vor allem in den Industriesektoren Arzneimittel, Medizinprodukte und Chemie.
Das USMCA stellt eine Erhöhung der Zollfreigrenzen für Kuriersendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sicher. In den USA beträgt die Grenze bereits jetzt 800 US Dollar. Kanada wird die Grenze von bislang 20 kanadischen Dollar auf bis zu 150 Dollar ausdehnen, in Mexiko wird sie 117 US$ betragen. Dies soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den Warenverkehr erleichtern.
Das USMCA wird 16 Jahre gelten, soll nach sechs Jahren überprüft und gegebenenfalls um weitere 16 Jahre verlängert werden. Es wurde am 30. November 2018 während des G20-Gipfels in Buenos Aires von den drei Staatschefs der USA, Mexikos und Kanadas unterzeichnet. Während des Jahres 2019 gab es Nachverhandlungen, da die USA unter anderem Verbesserungen bei arbeitsrechtlichen Standards in Mexiko forderten. Die überarbeitete Version des USMCA wurde vom mexikanischen Kongress Ende 2019 angenommen.
Das US-Repräsentantenhaus und der US-Senat stimmten im Dezember 2019 und im Januar 2020 dem “United States-Mexico-Canada Agreement Implementation Act” zu. Präsident Donald Trump unterzeichnete das Gesetz am 29. Januar 2020. Damit war das USMCA von den USA ratifiziert. Das kanadische Parlament nahm das USMCA am 13. März 2020 an. Kanada notifizierte den USA und Mexiko den Abschluss des internen Ratifizierungsprozesses am 3. April 2020, Mexiko notifizierte den USA und Kanada den Abschluss seines Prozesses am 4. April 2020. Die USA notifizierten dies am 24. April 2020. Damit war der letzte Schritt zum Inkrafttreten vollzogen. Das USMCA wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Weitere Informationen zum Stand der Umsetzung des USMCA finden sie hier.
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