Allgemeine Geschäftsbedingungen in Spanien
Rechtsgrundlage ist das AGB-Gesetz (Ley 7/1998, de 13 de abril, sobre condiciones generales de la contratación). Darüber hinaus gelten die allgemeinen Regeln zur Vertragsauslegung.
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Rechtsgrundlage ist das AGB-Gesetz (Ley 7/1998, de 13 de abril, sobre condiciones generales de la contratación). Darüber hinaus gelten die allgemeinen Regeln zur Vertragsauslegung.
In der Praxis bedeutsame Sicherungsmittel sind die Bürgschaft, das Pfandrecht, die Hypothek, die Sicherungsübereignung sowie der Eigentumsvorbehalt.
Das spanische Recht normiert in produkthaftungsrechtlichen Fällen im Grundsatz eine verschuldensunabhängige Herstellerhaftung.
Das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und den EU-weiten Rechtsvorschriften.
Das spanische Insolvenzgesetz folgt dem Grundgedanken des Fortbestands des Unternehmens. Dies spiegelt sich in vorinsolvenzlichen Vorschriften und dem Insolvenzverfahren selbst wider.
Spanien folgt einem Zwei-Instanzen-System. Rechtliche Grundlagen sind das Gerichtsverfassungsgesetz (Ley Orgánica 6/1985) und die Zivilprozessordnung (Ley 1/2000).
Auch das spanische Recht differenziert zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Die spanische Steuergesetzgebung basiert auf dem Allgemeinen Abgabengesetz. Besonderheiten gelten in den drei Regionalkörperschaften Baskenland, Navarra und Kanarische Inseln.
Mitarbeitende müssen bei Entsendung nach Spanien diverse Nachweise mit sich führen. Die Entsendemeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn getätigt werden.
Arbeitsverträge werden in Spanien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Häufig kommen Musterverträge zum Einsatz.