Informationen über Kamerun/Kontaktadressen
Über den Länderbericht Recht kompakt Kamerun hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
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Ausländische Investoren können in Kamerun grundsätzlich in allen Bereichen investieren. Lediglich in bestimmten Sektoren sind Joint Ventures vorgeschrieben.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das kamerunische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Kamerun besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Das kamerunische Recht ist sowohl durch das französische als auch durch das angelsächsische Common Law beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.
Die kamerunische Regierung hat ein Rahmengesetz zum Umweltschutz erlassen. Darin wird der Umweltschutz definiert und allgemeine Prinzipien zum Schutz festgelegt.
Der Länderbericht Recht kompakt Kamerun bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Es gibt 54 Länder in Afrika, doch nur mit 13 davon hat Deutschland bislang ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.