Zollabfertigungsgebühr
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
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Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
Mexiko ist Mitgliedstaat der WTO. Darüber hinaus ist das Land als Vertragsstaat weiterer internationaler Handelsvereinigungen über die Grenzen Lateinamerikas hinaus vernetzt.
Eine Vielzahl von für die Herstellung, Präsentation und den Marktzugang von Produkten wichtigen Vorschriften unterliegen verbindlichen mexikanischen Normen und Standards.
Mexiko ist auch mit weiteren lateinamerikanischen Ländern durch Handelsabkommen vernetzt.
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Mexiko verbietet die Einfuhr bestimmter Drogen und Vorprodukte zur Herstellung von Drogen, einiger chemischer Produkte, Insektizide und tierischer Produkte.
Zollbegünstigungen aufgrund des Freihandelsabkommens mit der EU gewährt die Zollbehörde nur bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.