Katar: Coronavirus und Verträge
Katar ist ein nicht zu vernachlässigender Handelspartner Deutschlands im Nahen Osten. Was passiert nun, wenn Verträge wegen des Coronavirus nicht mehr erfüllt werden können?
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Katar ist ein nicht zu vernachlässigender Handelspartner Deutschlands im Nahen Osten. Was passiert nun, wenn Verträge wegen des Coronavirus nicht mehr erfüllt werden können?
Wird der Geschäftspartner durch die Coronakrise zahlungsunfähig, kann dies für Unternehmen zur Beteiligung am Insolvenzverfahren führen. Wie regelt dies das koreanische Recht?
Infolge der Coronakrise droht möglicherweise die Insolvenz des Geschäftspartners. Welche Regelungen sieht das japanische Recht dazu für Unternehmen vor?
Das Recht Aserbaidschans verwendet den Begriff der "höheren Gewalt", definiert diesen jedoch nicht eindeutig. Eine Vertragsanpassung sollte in Betracht gezogen werden.
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Infolge der Corona-Pandemie sehen sich Unternehmen eventuell mit den Herausforderungen einer Insolvenz konfrontiert. Indien trifft dazu bereits Sonderregelungen.
Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
Die Gewährleistungsrechte (garancija), die dem Empfänger von Leistungen zustehen, ergeben sich für mangelhafte Leistungen bei Kaufverträgen aus den Artikeln 423 – 429 und bei Werkverträgen aus den Artikeln 608 – 611 des kroatischen Schuldrechtsgesetzes (Zakon o obveznim odnosima). Das kroatische Vertragsrecht sieht dabei eine verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers bei Leistungsstörung vor, die sich auf alle Arten von Dienstleistungen erstreckt.
Das Dokument enthält neben Musterklauseln in englischer Sprache auch eine deutschsprachige Kommentierung.