Warenkennzeichnung und Verpackung
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
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Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Für die Einfuhr von etwa Lebensmitteln und Medikamenten gelten Sonderregelungen. Nur wenn diese erfüllt sind und entsprechende Dokumente vorgelegt werden, ist die Einfuhr erlaubt.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Botsuana verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Jede Einfuhr ist anzumelden und bereits vorab in Form einer Ankunftsanzeige anzuzeigen.
Regulierte Waren, wie etwa elektrische Haushaltsgeräte, müssen vor der Einfuhr in Botsuana von einer akkreditierten Prüfgesellschaft auf entsprechende Normen hin überprüft werden.
Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden.
Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.