Arbeits-/Entsendevertrag in Spanien
Soll ein:e Mitarbeiter:in in Spanien eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
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Soll ein:e Mitarbeiter:in in Spanien eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.
Arbeitsverträge werden in Spanien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Häufig kommen Musterverträge zum Einsatz.
Mitarbeitende müssen bei Entsendung nach Spanien diverse Nachweise mit sich führen. Die Entsendemeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn getätigt werden.
Die spanische Steuergesetzgebung basiert auf dem Allgemeinen Abgabengesetz. Besonderheiten gelten in den drei Regionalkörperschaften Baskenland, Navarra und Kanarische Inseln.
Das marokkanische Arbeitsrecht ist vornehmlich im Code du Travail (Loi no. 65-99 - ArbG) geregelt.
Den gesetzlichen Mindestlohn in Marokko legt die Verordnung Nr. 2.14-343 aus dem Jahr 2014 fest.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Marokko bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Die Reform der Entsenderichtlinie hat vieles bewirkt. Jedoch ist nach wie vor einiges unklar.
Die britische Regierung implementiert neue Regeln für Visa, die eine vorübergehende wirtschaftliche Betätigung im VK ermöglichen sollen. Startschuss ist der 11. April 2022.
Das ägyptische Arbeitsrecht wird insbesondere in Gesetz Nr. 12/2003 (Arbeitsgesetz/ArbG) geregelt.