Normen und Standards
Eine Vielzahl von für die Herstellung, Präsentation und den Marktzugang von Produkten wichtigen Vorschriften unterliegen verbindlichen mexikanischen Normen und Standards.
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Eine Vielzahl von für die Herstellung, Präsentation und den Marktzugang von Produkten wichtigen Vorschriften unterliegen verbindlichen mexikanischen Normen und Standards.
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
Mexiko verbietet die Einfuhr bestimmter Drogen und Vorprodukte zur Herstellung von Drogen, einiger chemischer Produkte, Insektizide und tierischer Produkte.
Importeure von alkoholischen Getränken, Tabak und Benzin haben Verbrauchsteuern zu entrichten. Ferner ist die Steuer auf neue Kraftfahrzeuge einfuhrrelevant.
Zollbegünstigungen aufgrund des Freihandelsabkommens mit der EU gewährt die Zollbehörde nur bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung.
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
Freizonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Sie gehören nicht zum mexikanischen Zollgebiet.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.