Warenkennzeichnung und Verpackung
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
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Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Der "Export and Import Permits Act" ermöglicht die mengenmäßige Beschränkung von Einfuhren zum Schutz kanadischer Hersteller.
Je nach Warenart sind verschiedene Voraussetzungen für die Wareneinfuhr und den Marktzugang zu erfüllen.
Serbien verhängt eine mengenmäßige Beschränkung auf die Einfuhr von Sonnenblumenöl und Margarine.
Neben Anforderungen an Lebensmittelsicherheit müssen für den Export bestimmter Nahrungsmittel nach Saudi-Arabien auch Halal-Zertifikate eingeholt werden.
Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.
Wer Nahrungsmittel nach Marokko exportiert, muss sich bei der zuständigen marokkanischen Behörde ONSSA registrieren lassen.
Drei deutsche Unternehmen sind bei der saudi-arabischen Behörde SFDA akkreditiert.