Saudi-Arabien führt Carnet ATA ein
Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden.
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Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden.
Peru ist der 79. Mitgliedstaat, das dritte Land nach Mexiko und Chile in Lateinamerika, das dem ATA–Übereinkommen beitritt.
Unverzollte Waren können zunächst in Zolllagern gelagert werden.
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Einführer müssen sich registrieren. Zur Zollanmeldung nutzen sie das "Electronic Data Interchange". Vertrauenswürdige Einführer können ein vereinfachtes Anmeldeverfahren nutzen.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Handelsabkommen, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis für den Export nach Katar müssen von einer Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden.
Die vorübergehende Verwendung (Einfuhr) von Waren ist in Brasilien für begrenzte Zeiträume entweder bei vollständiger Aussetzung oder anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben möglich.