Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika
Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der Europäischen Union (EU) sowie zum Exportkontrollrecht.
Importgüter müssen nationalen sowie teilweise internationalen Standards entsprechen. Für unter anderem Elektroprodukte, Lebensmittel und Maschinen gelten obligatorische Standards.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen und fördern somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Jede Einfuhr unterliegt der südafrikanischen Mehrwertsteuer. Diese liegt in der Regel bei 15 Prozent. Ausgewählte Waren können jedoch befreit sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist in Südafrika grundsätzlich liberalisiert. Dennoch können für einige Waren Verbote, Beschränkungen oder sonstige Regulierungen vorliegen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft. Neben dem normalen Zoll kann zusätzlich ein Antidumping und/oder Ausgleichszoll anfallen.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Südafrika verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Überschreiten Sie bei der Einreise die Reisefreimengen fallen Einfuhrabgaben an.
Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren ab einem Warenwert von 500 Südafrikanischen Rand erforderlich.