Frankreich: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
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Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Frankreich ist eine semipräsidentielle Republik. Die französische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht.
Unabhängig von der Dauer einer Entsendung sind Arbeitnehmende nach dem in Frankreich geltenden flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen.
Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen insbesondere die Gründung einer Aktiengesellschaft, einer vereinfachten Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Auswahl.
Rechtsgrundlage für Patente, Warenzeichen sowie Muster und Modelle ist das Gesetz über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle).
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Frankreich am 1. Januar 1988 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
Bei der geschäftlichen Tätigkeit in Frankreich haben deutsche Unternehmen die nationalen Bestimmungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu beachten. Ein erster Überblick.
Zwecks Kontrolle der Einhaltung nationaler Vorschriften ist eine vorherige Meldung der Tätigkeit bei den zuständigen französischen Behörden erforderlich. Andernfalls drohen Sanktionen.
Bei einer Entsendung nach Frankreich sind diverse Dokumente mitzuführen. Diese Checkliste soll einen ersten Überblick geben und wichtige Fragen beantworten.
Auch in Frankreich basiert das Recht der Sozialversicherung (sécurité sociale) auf europäischen Vorgaben.