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Rechtsbericht | Brasilien | Arbeitsrecht

Brasilien setzt Lohngleichheit für Frauen und Männer durch

Ab März 2024 müssen Unternehmen, die in Brasilien tätig sind, dem Arbeitsministerium Berichte über die Gehälter und Vergütungskriterien der Beschäftigten übermitteln.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Die brasilianische Regierung hat mit der Umsetzung einer der wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen der letzten Jahre begonnen: Dem Gesetz über die Lohngleichheit von Frauen und Männern (Lei Nr. 14.611/23), das am 4. Juli 2023 veröffentlicht wurde.

Das Arbeitsministerium (Ministério do Trabalho e Emprego - MTE) hat die erste Frist für die Übermittlung von Informationen durch die im Land tätigen Unternehmen festgelegt. Bis zum 8. März 2024 müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten dem MTE den sogenannten Bericht zur Lohntransparenz (Relatório de Transparência Salarial - RTS) übermitteln. Der RTS ist ein Dokument, das von den Unternehmen alle sechs Monate über die Gehälter und Vergütungskriterien ihrer Beschäftigten zu erstellen ist. Dieses Dokument muss Informationen enthalten, die es dem Arbeitsministerium ermöglichen, die Gehälter von Frauen und Männern in gleichen Positionen in Unternehmen objektiv zu vergleichen. 

Die Unternehmen müssen ihre Informationen über das Portal Emprega Brasil einreichen. Alle von den Unternehmen vorgelegten Informationen werden vom Arbeitsministerium zusammengestellt. Die Ergebnisse werden dann offiziell publiziert, wie es das Lohngleichheitsgesetz vorschreibt. Bei der Veröffentlichung muss das allgemeine brasilianische Datenschutzgesetz (Lei Nr. 13.709/18) beachtet werden.

Legt das Unternehmen dem Arbeitsministerium nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht zur Lohntransparenz (RTS) vor, wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 3 Prozent aller vom Unternehmen gezahlten Löhne verhängt. Wird eine tatsächliche Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern festgestellt, können Geldbußen und Entschädigungen für Arbeitnehmerinnen auferlegt werden. Darüber hinaus kann das Unternehmen verpflichtet werden, einen Aktionsplan zur Verwirklichung der Lohngleichheit aufzustellen. Das neue Gesetz erleichtert es Arbeitnehmerinnen, ihre Rechte auf dem Rechtsweg einzuklagen.

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