Zollmeldung Brasilien Antidumping, Antisubvention
Antidumpingzölle auf Ethanolamin
Für deutsche Hersteller bleiben die Antidumpingzölle bis zu weiteren fünf Jahren bestehen.
29.10.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat die geltenden Antidumpingzölle auf Einfuhren von Monoethanolamin und Triethanolamin (brasilianische Zolltarifnummer NCM 29221100 bzw. 29221500) um bis zu fünf Jahren verlängert. Betroffen sind Hersteller aus Deutschland und den USA. Für die deutschen Hersteller gilt ein Antidumpingzoll von 20 Prozent; für die US-amerikanischen Hersteller liegen die Zollsätze bei 7,4, 22,3 und 59,3 Prozent.
Ethanolamin wird bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln, Zement und Beton sowie in der Erdölindustrie verwendet.
Quellen:
Resolution GECEX 804 vom 23. Oktober 2025
Mitteilung der Nachrichtenagentur "Agência Brasil" vom 24. Oktober 2025