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Branchen | Bulgarien | Automobilsektor 

Rahmenbedingungen

Die bulgarische Regierung bietet Förderleistungen für internationale Investoren an. Beim Warenverkehr gelten die EU-Richtlinien.

Von Dominik Vorhölter | Sofia

Ab einer Investitionssumme von 16 Millionen Euro kann die bulgarische Investmentagentur dem Unternehmen ein Zertifikat der Klasse A ausstellen. Ab einer Investitionssumme von 6 Millionen Euro verspricht die Agentur ein Zertifikat der Klasse B. Diese Zertifikate versprechen den Investoren folgende Vorteile:

  • beschleunigte administrative Verfahren
  • Ausbildungsförderung für Angestellte bis 29 Jahren
  • finanzielle Unterstützung

Mit diesen Investitionsanreizen versucht der bulgarische Staat Investoren anzulocken. Aufgrund einer politischen Krise kann das Parlament seit den vergangenen zwei Jahren keine stabile Regierung bilden. Dies kann dazu führen, dass sich die Umsetzung von staatliche Zusagen verzögert. 

Checkliste für den Markteintieg
  • Lokales Personal einstellen hat Vorteile
  • Denken Sie an Zahlungsausfälle: Unternehmen lassen sich im Schnitt 66 bis 68 Tage Zeit für Zahlungen.
  • Achten Sie bei der Standortauswahl vor Ort auf die Beschaffenheit der verfügbaren Infrastruktur
  • Aktuelle politische Stabilität im Land mit bedenken bei staatlichen Förderzusagen (Interimsregierungen sind nur eingeschränkt handlungsfähig)
  • Bedenken Sie: bei einer Gesellschaftsgründung muss das Stammkapital auf ein bulgarisches Konto fließen.
  • Legen Sie Verträge auch in bulgarischer Sprache vor.

Nach Einschätzung der Invest Bulgaria Agency werden Investoren es durch den hohen Wettbewerb in der IT- und Softwareentwicklung nicht einfach haben, gut ausgebildete Fachkräfte anzuwerben. Auch das Lohnniveau ist gehoben.

Die Investitionsförderagentur hat ein Budget von 889 Millionen Lewa (ca. 454 Millionen EUR) zur Verfügung, um Investitionen anzuregen, die Hochtechnologie ins Land bringen. Vorrangig behandelt die Agentur unter anderem die Bereiche E-Mobility und autonomes Fahren.

In Bulgarien gelten die Zollbestimmungen der Europäischen Union

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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