Special EU Rohstoffsicherung
EU startet Plattform zur Beschaffung von Energie und Rohstoffen
Die neue EU-Plattform soll europäischen Unternehmen den Einkauf von strategisch wichtigen Rohstoffen und Energieprodukten erleichtern.
04.07.2025
Von Edda Wolf | Bonn
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2025 offiziell ihre neue EU-Plattform für Energie und Rohstoffe gestartet. Ziel der digitalen Plattform ist es, europäischen Unternehmen eine effiziente Beschaffung strategisch wichtiger Rohstoffe und Energieträger zu ermöglichen. Durch die Bündelung der Nachfrage sollen die gemeinsame Marktmacht gestärkt und Europas Position auf den globalen Beschaffungsmärkten verbessert werden.
Europäische Abnehmer reichen auf der Plattform ihre Bedarfsanfragen ein (Interessenbekundung). Diese werden durch die EU-Plattform bis zu einem Stichtag gesammelt. Danach fordert die EU europäische und globale Lieferanten auf, Angebote abzugeben. Ziel der Plattform ist es, Lieferanten und Käufern dabei zu helfen, Kontakte zu knüpfen, die Projektentwicklung durch die Ermittlung des Marktbedarfs zu unterstützen und die verfügbaren Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern.
Welche Rohstoffe deckt die Plattform ab?
Die Plattform umfasst folgende Produktgruppen:
- Wasserstoff, Ammoniak, Methanol, nachhaltige Flugkraftstoffe (eSAF)
- Biomethan, Flüssigerdgas (LNG) und Erdgas
- Kritische Rohstoffe (z.B. Lithium, seltene Erden)
Für jede dieser Produktgruppen wird ein eigener Beschaffungsmechanismus eingerichtet. Perspektivisch könnten weitere Produkte im Zusammenhang mit Kohlendioxid-Emissionen in die Plattform integriert werden.
Funktionen der Plattform
Unternehmen profitieren von folgenden zentralen Funktionen:
- Erfassung von Nachfrage und Angebot über strukturierte Interessenbekundungen,
- Matchmaking: Bündelung der Nachfrage und Abgleich mit Lieferangeboten (ohne Vertragsabschluss auf der Plattform),
- Unterstützung strategischer Projekte zur Stärkung der Resilienz der Lieferketten,
- Informationen zu Finanzierungslösungen über Partner-Finanzinstitute.
Registrierung für Unternehmen gestartet
Ab sofort können sich interessierte Marktteilnehmer - Abnehmer wie Anbieter - auf der Plattform registrieren. Für eine erste Produktgruppe ist zunächst der "Wasserstoff-Mechanismus" freigeschaltet. Dieser umfasst neben Wasserstoff auch Ammoniak, Methanol und nachhaltige Flugkraftstoffe (eSAF). Die erste Runde des Abgleichs von Angebot und Nachfrage ist für September 2025 geplant.
Der "Rohstoff-Mechanismus" wird ab September 2025 für die Registrierung geöffnet. Die erste Vermittlungsrunde ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der "Gas-Mechanismus" soll ebenfalls in den kommenden Monaten starten, wie die Europäische Kommission bei ihrer Auftaktveranstaltung mitteilte.
Unternehmen, die sich auf der EU-Plattform registrieren möchten, müssen zunächst einen Administrator-User benennen. Voraussetzung für diese Rolle sind ein gültiges EU-Login-Account und eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß e-IDAS-Verordnung. Eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung eines EU-Login-Accounts finden Sie hier. Der Administrator richtet anschließend das Unternehmenskonto ein und kann weitere Nutzerinnen und Nutzer hinzufügen.
Die Registrierungsschritte im Überblick:
- Administrator-Benutzer ernennen
- EU-Login-Konto für das eigene Unternehmen erstellen
- Vollmacht und Handelsregisterauszug elektronisch signieren und hochladen
- Ehrenerklärung signieren
Technische Umsetzung
Die Plattform wurde im Auftrag der EU von PriceWaterhouseCoopers (PwC) und der slowakischen Softwarefirma Sféra entwickelt. Sie basiert auf den Erfahrungen mit der Gaseinkaufsplattform AggregateEU, die im Frühjahr 2023 zur Koordination der Gasbeschaffung ins Leben gerufen wurde, um die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine auf den Energiemarkt zu begrenzen. Diese Plattform zählte 189 registrierte Unternehmen, wurde jedoch vom Europäischen Rechnungshof im Nachhinein hinsichtlich der Zielerreichung teilweise kritisch bewertet. AggregateEU wird in der neuen Plattform aufgehen.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über den Binnenmarkt für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff (EU/2024/1789)
- Verordnung über kritische Rohstoffe (EU/2024/1252)