EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Bügelbretter mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
28.11.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in China bestehen bereits seit 2007 Antidumpingmaßnahmen. Im Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung gibt sie nun die erneute Verlängerung der Maßnahmen bekannt.
Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Bügelbretter und -tische mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 3924 90 00, ex 4421 99 99, ex 7323 93 00, ex 7323 99 00, ex 8516 79 70 und ex 8516 90 00 (TARIC-Codes 3924 90 00 10, 4421 99 99 10, 7323 93 00 10, 7323 99 00 10, 8516 79 70 10 und 8516 90 00 51).
Unternehmen | Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
Foshan City Gaoming Lihe Daily Necessities Co. Ltd., Foshan | 34,9 | A782 |
Guangzhou Power Team Houseware Co. Ltd., Guangzhou | 39,6 | A783 |
Since Hardware (Guangzhou) Co., Ltd., Guangzhou | 35,8 | A784 |
Guangdong Wireking Household Supplies Co. Ltd., Foshan | 18,1 | A785 |
Zhejiang Harmonic Hardware Products Co. Ltd, Quzhou | 26,5 | A786 |
Greenwood Houseware (Zhuhai) Ltd., Guangdong | 22,7 | A953 |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China | 42,3 | A999 |
Anwendung firmenspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe in Kilogramm und Stückzahl] Bügelbretter und -tische von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage einer solchen Rechnung findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2386 der Kommission vom 27. November 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 1. Oktober 2024;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 16. Januar 2024.
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1662 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 252 vom 2. Oktober 2019, S. 1.