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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Wolframelektroden mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Der endgültige Antidumpingzoll gilt seit 2020 auch für Einfuhren aus Laos und Thailand. 

Von Stefanie Eich

Auf Einfuhren von Wolframelektroden mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 verlängert wurden. 

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 30. Juli 2024 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionshersteller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten werden.

Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.  

Antidumpingmaßnahmen: Eine Verlängerung ist möglich

Die Europäische Kommission gibt in der Regel erst kurz vor dem angekündigten Außerkrafttreten von Antidumpingmaßnahmen offiziell im EU-Amtsblatt bekannt, ob sie eine Auslaufüberprüfung einleitet.  


Die Kommission hat ein Jahr Zeit, eine Auslaufüberprüfung abzuschließen. Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.


Das tatsächliche Außerkrafttreten teilt die EU-Kommission in einer gesonderten Bekanntmachung mit.


Quelle: Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 30. Oktober 2023, (C/2023/479). 

Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen

Im Dezember 2019 leitete die Europäische Kommission eine Umgehungsuntersuchung ein. Es bestand der Verdacht, dass vom Antidumpingzoll betroffene Ware über Indien, Laos und Thailand in die EU versandt werden. Nach Abschluss der Untersuchung werden die Maßnahmen ausgeweitet auf Einfuhren, die aus Laos und Thailand versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse angemeldet oder nicht. Es wird der Antidumpingzoll für "alle übrigen Unternehmen“ in Höhe von 63,5 Prozent erhoben. Seit Dezember 2019 wurden Einfuhren aus Laos und Thailand zollamtlich erfasst. Der ausgeweitete Zoll wird auch auf die zollamtlich erfassten Waren erhoben.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen oder Stäbe für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr. Die Ware wird derzeit unter folgende KN-Codes eingereiht: ex 8101 99 10 und ex 8515 90 80.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Europäischen Kommission eine Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 eingeführten Antidumpingmaßnahmen nicht umgangen werden.

Bezüglich Indien wird das Verfahren eingestellt.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1249; ABl. L 290 vom 4. September 2020, S. 1.

Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 30. Juli 2019 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Wolframelektroden mit Ursprung in China ein. Die Einführung erfolgt nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung der bisherigen Antidumpingmaßnahme, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 508/2013 eingeführt wurde.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen und Stäben für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr, ausgenommen nur gesinterte, auch zugeschnitten, mit Ursprung in der VR China. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 8101 99 10 und ex 8515 90 80 (TARIC-Codes 8101991010 und 8515908010) eingereiht.

Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

UnternehmenZollsatzTARIC-Zusatzcode
Shandong Weldstone Tungsten Industry Co., Ltd17,0 %A754
Shaanxi Yuheng Tungsten & Molybdenum Industrial Co., Ltd41,0 %A755
Beijing Advanced Metal Materials Co., Ltd38,8 %A756
Alle übrigen Unternehmen63,5 %A999

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] Wolframelektroden von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 der Kommission vom 26. Juli 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Wolframelektroden mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036; ABl. L 200 vom 29. Juli 2019, S. 4.  

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