EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Wolframelektroden mit Ursprung in China
Die Antidumpingmaßnahmen treten außer Kraft.
30.07.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Wolframelektroden mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 verlängert wurden. Diese Maßnahmen treten zum 30. Juli 2024 außer Kraft.
Die EU-Kommission hatte im Oktober 2023 das bevorstehende Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben. Da kein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung bei der EU-Kommission einging, werden sie nicht verlängert.
Quellen:
- Bekanntmachung des Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 29. Juli 2024;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 30. Oktober 2023.
Die Maßnahmen galten seit 2019
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 30. Juli 2019 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Wolframelektroden mit Ursprung in China ein. Die Einführung erfolgte nach dem Abschluss einer Auslaufüberprüfung der vorherigen Antidumpingmaßnahme, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 508/2013 eingeführt wurde. Im September 2020 weitete die EU die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Laos und Thailand aus.
Betroffene Waren
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen und Stäben für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr, ausgenommen nur gesinterte, auch zugeschnitten, mit Ursprung in China. Seit Abschluss der Umgehungsuntersuchung galten die Maßnahmen auch auf Einfuhren, die aus Laos und Thailand versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse angemeldet oder nicht. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 8101 99 10 und ex 8515 90 80 (TARIC-Codes 8101991010 und 8515908010) eingereiht.
Antidumpingzölle
Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt beträgt 63,5 Prozent. Daneben bestehen firmenspezifische Antidumpingzollsätze für Waren mit Ursprung in China in geringerer Höhe.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1249; ABl. L 290 vom 4. September 2020, S. 1;
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267; ABl. L 200 vom 29. Juli 2019, S. 4.