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Hongkong, SVR: Aufenthalt und Entsendung

Bei einer Entsendung nach Hongkong, SVR sind grundsätzlich die Rechtsgebiete Arbeits-, Aufenthalts-, Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht zu beachten. (Stand: 16.03.2026)

Von Julia Merle | Bonn

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

Entsendevertrag/Arbeitsrecht

Für die Vertragsgestaltung im Einzelfall sind unter anderem die Dauer des Auslandsaufenthalts und gegebenenfalls im bestehenden inländischen Arbeitsvertrag bereits vorhandene Regelungen hinsichtlich Entsendungen von Relevanz. Für die vertragliche Gestaltung sollte anwaltliche Unterstützung in Betracht gezogen werden.

Die Beantragung eines Arbeitsvisums erfordert die Vorlage eines (lokalen) Arbeitsvertrages durch das einstellende Unternehmen.

Hinweise: GTAI stellt Informationen zum Arbeitsmarkt Hongkong bereit. Eine Liste mit Adressen von in Hongkong, SVR tätigen Rechtsanwält:innen ist auf der Webseite des Deutschen Generalkonsulats Hongkong abrufbar.

Aufenthaltsrecht

Im Falle einer Arbeitsaufnahme muss vor Einreise ein Arbeitsvisum online beantragt werden. Die Erteilung eines Arbeits- oder Investorenvisums erfolgt regelmäßig nach Maßgabe der General Employment Policy (GEP), die kraft der "Enhancement Measures on Admission Schemes" des Immigration Departments Erleichterungen für qualifizierte ausländische Fachkräfte vorsieht. Die Erteilung eines Arbeitsvisums setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer durch einen Sponsor, den Arbeitgeber, eingeladen wurde, über einen wirksamen Arbeitsvertrag sowie über eine entsprechende hochqualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung verfügt. Der Arbeitgeber muss seinerseits Nachweise über sein Unternehmen erbringen sowie begründen, warum die entsprechende Stelle nicht an einen lokalen Arbeitnehmer vergeben werden kann.

Im Falle eines Aufenthalts zur Gründung und Leitung eines Unternehmens ist ein Visum zu Investitionszwecken (Investment as Entrepreneurs) zu beantragen. Dessen Erteilung setzt Angaben insbesondere zur geplanten Unternehmung voraus.

Hinweis: Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen sind beispielsweise auf der Website des Auswärtigen Amts zu finden.

Kein Sozialversicherungsabkommen

Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Hongkong, SVR besteht nicht. Im Sozialversicherungsrecht sind daher Doppelversicherungen möglich. Aufgrund des Territorialitätsprinzips kommt bei Tätigkeit in Hongkong, SVR auch das Hongkonger Sozialversicherungsrecht zur Anwendung.

Arbeitgeber in Hongkong, SVR sind verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung für ihre Arbeitnehmer abzuschließen (Employees Compensation Insurance).

Dem sogenannten Mandatory Provident Fonds (MPF) liegt die Mandatory Provident Fund Schemes Ordinance zugrunde. Es handelt sich um einen Rentenpensionsfonds, in den Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen einzahlen müssen (mindestens 5 Prozent des monatlichen Einkommens - auf freiwilliger Basis auch mehr - bis zu einem Monatseinkommen von 30.000 Hongkong-Dollar). Wenn der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird, bekommt er den gesamten Betrag ausgezahlt. Während Arbeitgeber die Beiträge ab dem ersten Beschäftigungstag abführen müssen, besteht für Arbeitnehmer diese Einzahlungsverpflichtung erst ab dem 61. Tag. Ausnahmen bestehen allerdings für Ausländer mit einem Arbeitsvisum von höchstens 13 Monaten Dauer sowie für Personen, die in einem anderen Land Mitglied einer gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Besteuerung des Arbeitnehmers

Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen Deutschland und Hongkong, SVR. 

Grundsätzlich besteht daher das Risiko der Doppelbesteuerung: Das heißt, das Arbeitsverhältnis unterliegt sowohl dem Besteuerungsrecht Deutschlands als auch Hongkongs, SVR. Auf Basis des sogenannten Auslandstätigkeitserlasses wird unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Steuer erlassen.

Nach dem Prinzip der Territorialbesteuerung unterliegen alle Einkünfte, die in Hongkong, SVR erzielt werden, dem Hongkonger Steuerrecht. Erste Informationen zum Einkommensteuerrecht in Hongkong, SVR finden sich im GTAI-Rechtsbericht Hongkong, SVR: Steuerrecht.

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