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Übersicht über die Mindestlöhne in Zentralasien und der Mongolei
Kasachstan hat den höchsten Mindest- und Durchschnittslohn, Tadschikistan ist das Schlusslicht. Die Mongolei erhöht den Mindestlohn um 20 Prozent.
23.01.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Hinweis: Dieser Bericht wurde erstmals am 27. März 2024 publiziert und im Januar 2026 aktualisiert.
In den zentralasiatischen Ländern (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) sowie in der Mongolei werden zum Jahresende die Haushaltsgesetze veröffentlicht. Damit werden auch die jeweiligen Mindestlöhne und die monatlichen Bemessungsgrundlagen für staatliche Abgaben wie Zölle, staatliche Gebühren und Bußgelder bekanntgegeben.
Im Vergleich zu den anderen zentralasiatischen Ländern ist der durchschnittliche Mindestlohn in Tadschikistan nach wie vor am niedrigsten. Kasachstan weist im Vergleich im Durchschnitt die höchsten Lohnkosten in Zentralasien auf, obwohl die Höhe des Mindestlohns unverändert geblieben ist. Nur die Mongolei hat einen höheren monatlichen Mindestlohn.
Kasachstan hat die höchsten Lohnkosten
Die kasachische Regierung verabschiedete am 8. Dezember 2025 das Gesetz über den republikanischen Haushalt für die Jahre 2026 bis 2028. Das Gesetz legt den monatlichen Berechnungsindex (МРП und MЗП) fest. Für das Jahr 2026 beträgt der monatliche Berechnungsindex 4.325 Tenge (rund 7,30 Euro beziehungsweise 8,54 US-Dollar).
Für das Jahr 2026 wurden keine Anpassungen des Mindestlohns angekündigt. Damit beträgt der monatliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 weiterhin 85.000 Tenge (rund 143 Euro). Im Durchschnitt weist Kasachstan damit im Vergleich die höchsten Lohnkosten auf.
Allerdings stellt Kasachstan sein Sozialversicherungssystem breiter auf und erhöht die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026:
- Die gesetzliche Mindestrente beträgt 60.049 Tenge (ca. 116,35 Euro).
- Der Wert des Existenzminimums für die Berechnung des Betrages für die die soziale Grundversorgung beträgt 50.851 Tenge (ca. 85,68 Euro).
Weitere Informationen zu Löhnen und Gehältern sowie Sozialversicherungsbeiträgen bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Kasachstan.
Usbekistan: Mindestlohn seit Oktober 2025 unverändert
Usbekistan hat den Mindestlohn am 1. August 2025 per Präsidentenerlass erhöht. Der Mindestlohn beträgt damit brutto 1.271.000 Usbekistan-Sum (ca. 89,60 Euro) – auch in 2026.
Zeitgleich regelt der Erlass den Berechnungsindex für die Höhe der Verträge, Geldbußen, Zölle und andere staatliche Dienstleistungen. Dieser beträgt 412.000 Usbekistan-Sum (ca. 29,04 Euro).
Der Mindestlohn in Usbekistan ist für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Rechtsform und den Arbeitsverhältnissen, als untere Grenze der Entlohnung von Arbeitnehmern, die die festgelegten Arbeitsnormen vollständig erfüllt haben, verbindlich.
Ab 2026 ändert sich der Mechanismus zur Festlegung des Mindestlohns: Von nun an soll die republikanische Kommission für soziale und arbeitspolitische Fragen – bestehend aus den Vertretern des Gewerkschaftsbundes, des Arbeitsministeriums und den Arbeitgebervertretern – den Mindestlohn festlegen. Das neue System soll die Berechnung transparenter machen.
Weitere Informationen zu Löhnen und Gehältern sowie Sozialversicherungsbeiträgen bietet die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Usbekistan.
Kirgisistan legt die Mindestlöhne bis zum Jahr 2028 fest
Der kirgisische Präsident unterzeichnete am 14. Dezember 2023 das Haushaltsgesetz der Republik Kirgisistan für das Jahr 2025 und die Jahre 2026 bis 2027. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Es setzt die Höhe des geschätzten monatlichen Mindesteinkommens für die Berechnung der Einkommensteuer für 2026 fest:
| Jahr | Betrag in Kirgisistan-Som (K.S.) | Betrag in Euro |
|---|---|---|
| 2026 | 3.208 | 31,24 |
| 2027 | 3.608 | 35,12 |
| 2028 | 3.989 | 38,84 |
Es sei drauf hingewiesen, dass der Mindestlohn für die Arbeit eines ungelernten Beschäftigten für die Ausführung einfacher Arbeit bei Standarbeitsstunden gilt.
Zu beachten ist auch, dass das monatliche Mindesteinkommen für jede Stadt Kirgisistans gesondert festgelegt wird.
Tadschikistan zahlt den niedrigsten Mindestlohn
Per Präsidialerlass Nr. 1132 soll der Mindestlohn ab dem 1. September 2026 von 800 auf 1300 Somoni (rund 119 Euro) pro Monat steigen.
Zudem erhöhten sich die Versicherungs-, Arbeits- und Sozialabgaben sowie die entsprechenden Zuschläge um 15 Prozent des festgelegten Berechnungsindexes. Im Vergleich zu anderen zentralasiatischen Ländern ist der Durchschnittsmindestlohn nach wie vor am niedrigsten.
Turkmenistan: Mindestlohn bleibt unverändert
Der präsidiale Erlass vom 12. Juli 2024 legt den jährlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2025 auf 1.410 Turkmenistan-Manat (TMM) (ca. 391 Euro) fest. Der Mindestlohn bleibt in 2026 unverändert.
Die Höhe des jährlichen Mindestlohns wird zur Regulierung der Monatslöhne verwendet. Zudem wird die minimale Berechnungsbasis für die gesetzliche Rente in Höhe von 550 TMM (ca. 152 Euro) und für soziale Leistungen in Höhe von 520 TMM (ca. 144 Euro) festgelegt.
Mongolei: Keine neue Erhöhung des Mindestlohns
In Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 3 vom 7. Oktober 2024 wurde der Mindestlohn zum 1. April 2025 auf 4.715 Togrog (ca. 1,34 Euro) pro Stunde oder 792.000 Togrog (ca. 225 Euro) pro Monat geändert. Der Mindestlohn bleibt in 2026 unverändert.
Der Mindestlohn wird entsprechend des mongolischen Mindestlohngesetzes angepasst, wenn die Gesamtschau der Veränderung bestehend aus Lebenshaltungskosten der Bevölkerung, des Beschäftigungsniveaus und der Inflationsrate angepasst werden muss.
Hinweis: Für die Umrechnung der Bemessungsgrundlagen und der Mindestlöhne wurde der durchschnittliche Jahreswechselkurs mit Stand vom 22. Januar 2026 zugrunde gelegt. Die Umrechnung dient der Orientierung. Der Wechselkurs kann starken Schwankungen innerhalb eines Jahres unterliegen.
Zum Thema:
- GTAI-Publikation Recht kompakt Kasachstan
- GTAI-Rechtsbericht Recht kompakt Usbekistan
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in der Mongolei
- GTAI-Publikation Drehscheibe Zentralasien: Von vielen Seiten gewollt