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Zollbericht Mauritius Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Mauritius ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Mitglied in der WTO

Mauritius ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) bereits am 2. September 1970 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Mauritius seit dem 1. Januar 1995 an.

Weitere Informationen zu Mauritius in der WTO

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften

Mauritius gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das in 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll, welches den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vorsieht. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.

Zudem ist Mauritius Mitglied des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (Common Market for Eastern and Southern Africa - COMESA), der sich für die Förderung von Handel, Wirtschaft und Zusammenarbeit einsetzt. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem der Ausbau einer Freihandelszone und somit der Abbau von Handelshemmnissen auf in der Region hergestellte Waren. 

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - ESA

Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem östlichen und südlichen Afrika (WPA EU-ESA) wird seit Mai 2012 von Mauritius, Madagaskar, den Seychellen und Simbabwe sowie seit Februar 2019 von den Komoren vorläufig angewandt. 

Das Abkommen, welches sich derzeit lediglich auf den Warenhandel beschränkt, sieht die Abschaffung von Zöllen und Kontingenten für Einfuhren aus ESA-Staaten in die EU sowie eine schrittweise Öffnung der ESA-Märkte für EU-Ausfuhren vor. Seit Oktober 2019 verhandeln die Vertragsparteien über die Ausweitung des Geltungsbereichs des WPAs. 

Tripartite und afrikanische Freihandelszone

Mauritius hat das Tripartite Freihandelsabkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die Tripartite-Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 14 Staaten erforderlich. 

Darüber hinaus hat Mauritius am 7. Oktober 2019 die Ratifizierungsurkunde für die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) hinterlegt. 

Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA

Waren mit mauritischen Ursprung können zudem bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Mauritius von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.

Daneben können mauritische Waren von Präferenzen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die einseitig von den USA gewährten Zollerleichterungen für etwa 40 Länder Afrikas wurden Ende Juni 2015 über den 30. September 2015 hinaus bis 2025 verlängert.

Bilaterale Handelsabkommen

Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen und ermöglicht so, die Handelsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern zu intensivieren und zu regeln. Mauritius kann derzeit auf vier bilaterale Handelsabkommen zurückgreifen.

Mauritius - Indien

Am 22. Februar 2021 haben Mauritius und Indien das Comprehensive Economic Cooperation and Partnership Agreement (CECPA) unterzeichnet. Das Abkommen trat am 1. April 2021 in Kraft. 

Das CECPA bietet Mauritius Zugang zu einem Markt mit mehr als 1,3 Milliarden Einwohnern, deckt neben dem Warenhandel auch den Dienstleistungshandel ab und formuliert unter anderem Regeln zu der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Handelshemmnissen und der Streitbeilegung.

Mauritius - China

Das Abkommen zwischen Mauritius und China wurde bereits im Oktober 2019 unterzeichnet und trat nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren durch beide Seite am 1. Januar 2021 in Kraft. 

Das Abkommen deckt dabei den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit ab. Konkrete Regeln zum Abbau von Handelsmaßnahmen sind ebenfalls enthalten. 

Der chinesische Markt ermöglicht den mauritischen Exporteuren einen zollfreien Zugang zu 7.504 Zolltarifpositionen seit Inkrafttreten. Zölle auf weitere 723 Positionen werden schrittweise über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren ab dem 1. Januar 2021 abgebaut. 

Mauritius - Türkei

Das Abkommen zwischen Mauritius und der Türkei wurde am 9. September 2011 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2013 in Kraft. 

Das Abkommen ermöglicht den mauritischen Exporteuren einen zoll- und kontingentfreien Zugang zu allen Industrieprodukten, mit Ausnahme einer Liste von 70 Kleidungsstücken, für die die Zölle über einen Zeitraum von 4 Jahren schrittweise abgebaut werden. Neben dessen sieht das Abkommen für 45 landwirtschaftliche Produkte, wie zum Beispiel gekühlter Fisch, tropische Früchte und süße Kekse, Konzessionen vor. Für Einfuhren aus der Türkei wurde ein Zollabbauplan erstellt, der sich in drei Listen gliedert. 

Mauritius - Pakistan

Die Freihandelszone zwischen Mauritius und Pakistan wurde am 30. Juli 2007 unterzeichnet. Beiden Ländern wird es im Rahmen der Freihandelszone ermöglicht, zu Verzugsbedingungen Handel miteinander zu betreiben. Die eingegangenen Präferenzen gelten für eine Reihe von Waren, sofern diese die im Abkommen vereinbarten Ursprungsregeln erfüllen. 

Weitere Mitgliedschaften

Mauritius gehört der Indian Ocean Commission (IOC) sowie der Indian Ocean Rim Association (IORA) an, die beide das Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit der entsprechenden Mitglieder zu fördern.

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