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Zollbericht Neuseeland Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Für bestimmte Waren bestehen  Verbote und Beschränkungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Die neuseeländische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf zahlreiche bestehende Verbote und Beschränkungen hin. Sie betreffen insbesondere folgende Waren, die besonderen Einfuhrbestimmungen unterliegen:

  • Agrarwaren und Lebensmittel, 
  • Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind, 
  • Kautabak,
  • menschliche Embryonen, 
  • Drogen und die dazu gehörenden Gerätschaften,
  • als gefährlich eingestufte Hunderassen,
  • geschützte Tiere und Pflanzen, 
  • Explosivstoffe und Feuerwerk, 
  • gefälschte Waren, 
  • gefährliche Substanzen und Abfälle, 
  • Meeressäuger und Teile davon, 
  • neuseeländische Dollarbeträge über 10.000,
  • Fahrzeuge mit fehlerhaftem oder ohne Kilometerzähler,
  • als anstößig geltende Waren,
  • Ozon abbauende Substanzen,
  • organische Lösungsmittel,
  • verschreibungspflichtige Medikamente, 
  • radioaktive Materialien, 
  • Reifen, 
  • UN-Sanktionswaren (zum Beispiel Rohdiamanten), 
  • als unsicher bezeichnete Waren (zum Beispiel Kettensägen ohne Kettenbremse) 
  • sowie Waffen. 

Zu beachten sind auch strenge Quarantänevorschriften.

 

 

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