Zollbericht Neuseeland Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Für bestimmte Waren bestehen Verbote und Beschränkungen.
27.05.2025
Die neuseeländische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf zahlreiche bestehende Verbote und Beschränkungen hin. Sie betreffen insbesondere folgende Waren, die spezifischen Einfuhrbestimmungen unterliegen:
- Agrarwaren und Lebensmittel
- Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind
- Kautabak
- menschliche Embryonen
- Drogen und die dazu gehörenden Gerätschaften
- als gefährlich eingestufte Hunderassen
- geschützte Tiere und Pflanzen
- Explosivstoffe und Feuerwerk
- gefälschte Waren
- gefährliche Substanzen und Abfälle
- Meeressäuger und Teile davon
- neuseeländische Dollarbeträge über 10.000 NZ$
- Fahrzeuge mit fehlerhaftem oder ohne Kilometerzähler
- als anstößig geltende Waren
- Ozon abbauende Substanzen
- organische Lösungsmittel
- verschreibungspflichtige Medikamente
- radioaktive Materialien
- Reifen
- UN-Sanktionswaren (zum Beispiel Rohdiamanten)
- als unsicher bezeichnete Waren (zum Beispiel Kettensägen ohne Kettenbremse)
- Waffen
Zu beachten sind auch strenge Quarantänevorschriften.