Zollbericht Neuseeland Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Für bestimmte Waren bestehen Verbote und Beschränkungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Die neuseeländische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf zahlreiche bestehende Verbote und Beschränkungen hin. Sie betreffen insbesondere folgende Waren, die spezifischen Einfuhrbestimmungen unterliegen:

  • Agrarwaren und Lebensmittel
  • Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind
  • Kautabak
  • menschliche Embryonen
  • Drogen und die dazu gehörenden Gerätschaften
  • als gefährlich eingestufte Hunderassen
  • geschützte Tiere und Pflanzen
  • Explosivstoffe und Feuerwerk
  • gefälschte Waren
  • gefährliche Substanzen und Abfälle
  • Meeressäuger und Teile davon
  • neuseeländische Dollarbeträge über 10.000 NZ$
  • Fahrzeuge mit fehlerhaftem oder ohne Kilometerzähler
  • als anstößig geltende Waren
  • Ozon abbauende Substanzen
  • organische Lösungsmittel
  • verschreibungspflichtige Medikamente
  • radioaktive Materialien
  • Reifen
  • UN-Sanktionswaren (zum Beispiel Rohdiamanten) 
  • als unsicher bezeichnete Waren (zum Beispiel Kettensägen ohne Kettenbremse) 
  • Waffen 

Zu beachten sind auch strenge Quarantänevorschriften.

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