Zollbericht Neuseeland Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Für bestimmte Waren bestehen Verbote und Beschränkungen.
24.05.2024
Von Klaus Möbius | Bonn
Die neuseeländische Zollverwaltung weist auf ihren Internetseiten auf zahlreiche bestehende Verbote und Beschränkungen hin. Sie betreffen insbesondere folgende Waren, die besonderen Einfuhrbestimmungen unterliegen:
- Agrarwaren und Lebensmittel,
- Chemikalien, die zur Herstellung von Chemiewaffen geeignet sind,
- Kautabak,
- menschliche Embryonen,
- Drogen und die dazu gehörenden Gerätschaften,
- als gefährlich eingestufte Hunderassen,
- geschützte Tiere und Pflanzen,
- Explosivstoffe und Feuerwerk,
- gefälschte Waren,
- gefährliche Substanzen und Abfälle,
- Meeressäuger und Teile davon,
- neuseeländische Dollarbeträge über 10.000,
- Fahrzeuge mit fehlerhaftem oder ohne Kilometerzähler,
- als anstößig geltende Waren,
- Ozon abbauende Substanzen,
- organische Lösungsmittel,
- verschreibungspflichtige Medikamente,
- radioaktive Materialien,
- Reifen,
- UN-Sanktionswaren (zum Beispiel Rohdiamanten),
- als unsicher bezeichnete Waren (zum Beispiel Kettensägen ohne Kettenbremse)
- sowie Waffen.
Zu beachten sind auch strenge Quarantänevorschriften.