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Zollbericht Südafrika WTO

Südafrika leitet WTO-Verfahren gegen die EU ein

WTO-Streitbeilegungsgremium stimmt der Einsetzung von WTO-Panels zu. Sie sollen nun prüfen, ob die EU-Anforderungen für die Einfuhr von Zitrusfrüchten regelkonform sind oder nicht.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Das Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Bodys - DSB) hat den Anträgen Südafrikas auf Einsetzung von zwei WTO-Panels zur Überprüfung der Maßnahme der Europäischen Union (EU) zugestimmt.

Vorherige Schritte

Südafrika hat die Welthandelsorganisation (WTO) bereits im April 2024 und Juli 2022 eingeschaltet, um eine Lösung im Zusammenhang mit den Einfuhrmaßnahmen der EU für Zitrusfrüchte zu erzielen. Konsultationen mit der EU zur Beilegung des Streits fanden statt, führten aber nicht zu einer einvernehmlichen Lösung.

Da es zu keiner bilateralen Einigung ohne Hinzuziehung des DSB gekommen ist, beantragte Südafrika nun die Einsetzung von zwei Streitbeilegungsgremien. Diese sollen die Maßnahmen der EU überprüfen, die sich auf die Einfuhr südafrikanischer Zitrusfrüchte in die EU auswirken. Der Antrag wurde in einer Sitzung des DSB am 24. Juni geprüft. Dies ist das erste Mal, dass Südafrika die Einrichtung eines Panels im Rahmen des Streitbeilegungssystems der WTO beantragt.

Begründung der eingeleiteten WTO-Verfahren

Die EU verschärfte die Einfuhrbestimmungen für Zitrusfrüchte aus Südafrika und weiteren südafrikanischen Ländern, um die Einschleppung von Krankheiten, wie zum Beispiel des Schädlings "false codling moth" (Thaumatotibia Leucotreta) und "Citrus Black Spot" (Phyllotactic citricarpa) zu verhindern (Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072). Die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Südafrika wurde bereits zeitweise untersagt, da zahlreiche Früchte mit dem Schädling Thaumatotibia Leucotreta/Falscher Apfelwickler befallen waren.

Diese von der EU im Juni 2022 eingeführten verschärften Importbestimmungen für Orangen und andere Zitrusfrüchte verstoßen laut der südafrikanischen Regierung gegen das WTO-Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) und das GATT von 1994. Die Anforderungen der EU für die Einfuhr von Zitrusfrüchten wirken sich zudem bereits negativ auf die Zitrusindustrie in Südafrika aus.

Nächste Schritte

Nachdem das Streitbeilegungsgremium der Einsetzung der beiden WTO-Panels zugestimmt hat, können diese nun zusammengesetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen. Das jeweilige Panel untersucht nach konkreten Maßstäben den vorgetragenen Konflikt und gibt den erstellten Schlussbericht nach spätestens neun Monaten an den DSB weiter.

Übersicht der relevanten Dokumente:

 

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