Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Update - USA verhängen Zölle auf Waren aus Kanada
Kanadische Exporteure müssen ab dem 1. August 2025 mit einem Aufschlag von 35 Prozent bei der Einfuhr in den US-Markt rechnen.
01.08.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Seit dem 4. März 2025 werden zahlreiche kanadische Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen belastet. Dies hat Präsident Donald Trump am 2. März 2025 unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung angeordnet. Am 31. Juli 2025 wurde eine Erhöhung der Zölle verkündet. Demnach gilt: Waren, die am bzw. nach dem 1. August 2025, 00:01 Uhr ET (Eastern Daylight Time) zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen neuerdings dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 35 Prozent (statt 25 Prozent).
Diese Zölle gelten:
|
Änderung des Zolltarifs
Um die angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß des Anhangs (Annex) der Executive Order vom 31. Juli 2025 geändert.
Auf kanadische Waren werden die in den neuen HTSUS-Positionen vorgesehenen zusätzlichen Wertzollsätze erhoben. Diese Zölle werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, die bereits für die jeweilige importierte Ware gelten. Betroffen sind Waren aus Kanada gemäß Part 102 - Rules of Origin des Code of Federal Regulations sowie Waren, für die Kanada das letzte Land der letzten wesentlichen Bearbeitung vor der Einfuhr in die USA war.
Der in den neuen HTSUS-Positionen 9903.01.10, 9903.01.13 und 9903.01.15 festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für kanadische Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").
HTSUS-Position | Beschreibung | Zollsatz "General" | Zollsatz "Special" |
---|---|---|---|
9903.01.10 | Kanadische Ware, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.11, 9903.01.12, 9903.01.13, 9903.01.14 und 9903.01.15. | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25 Prozent | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25 Prozent |
9903.01.11 | Kanadische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.12 | Kanadische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.13 | Kanadische Energieprodukte (list of energy and energy resources) | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent |
9903.01.14 | Waren, die gemäß der Allgemeinen Anmerkung 11 zum HTSUS zollfrei eingeführt werden, einschließlich jeglicher Behandlung, die in Unterkapitel XXIII von Kapitel 98 und Unterkapitel XXII von Kapitel 99 des HTS im Zusammenhang mit dem USMCA festgelegt ist. | keine Änderung | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.15 | Kali, mit Ursprung in Kanada | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 10 Prozent | keine Änderung |
Zollbefreiung für Waren im Rahmen des USMCA
Waren, die ab dem 7. März 2025, 00:01 Uhr EST, gemäß den Bedingungen der allgemeinen Anmerkung 11 des HTSUS eingeführt werden, einschließlich aller in Unterkapitel XXIII von Kapitel 98 und Unterkapitel XXII von Kapitel 99 des HTSUS aufgeführten Behandlungen in Bezug auf USMCA, unterliegen nicht dem zusätzlichen Zollsatz gemäß HTSUS-Position 9903.01.10 (35 Prozent), sondern werden in die neue HTSUS-Position 9903.01.14 eingereiht. Dies gilt auch für die Einfuhr von Energie und Energieressourcen, vorausgesetzt die Ursprungsregeln des USMCA werden erfüllt. Die US CBP hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht. Waren, die zwischen dem 4. März 2025 und dem 6. März 2025 in Kanada zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen wurden, unterliegen jedoch den zusätzlichen Zöllen im Rahmen des IEEPA.
Kaliumchlorid, das im Rahmen des USMCA nicht zollfrei ist, aber ein Erzeugnis Kanadas ist, und am oder nach dem 7. März 2025, 00:01 Uhr EST in den freien Verkehr überführt oder aus einem Lager zum Zwecke des Verbrauchs entnommen wird, unterliegt einem ermäßigten zusätzlichen Zollsatz von 10 Prozent (neue HTSUS-Position 9903.01.15).
Spezifische Regelungen für Rückwaren
Die zusätzlichen Zölle gemäß Position 9903.01.10, 9903.01.13, 9903.01.15 und 9903.01.16 gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60.
Spezifische Regelungen für Veredelungswaren
Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in Kanada) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in Kanada) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
Ausnahmen für bestimmte Spenden und Informationsmaterial
Von den Zusatzzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus Kanada, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.11 oder 9903.01.12 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.11 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren, wie etwa bestimmte Spenden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.12 umfasst dagegen die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren, wie etwa Informationsmaterial.
Waren in Freihandelszonen
Waren aus Kanada, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 4. März 2025, 00:01 Uhr EST in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr den Zöllen gemäß der geänderten Durchführungsverordnung bzw. Amendment to Notice und den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.
Aussetzung der De minimis-Behandlung
Ab 29. August 2025 um 00:01 Uhr ET (Eastern Daylight Time) gelten die de-minimis-Ausnahmen für Einfuhren aus Kanada, die zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, nicht mehr. Alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, unterliegen unabhängig vom Warenwert den regulären Zöllen und Abgaben.
Sendungen, die über das internationale Postnetz in die USA gelangen, sind von dieser Regelung ausgenommen und unterliegen stattdessen speziellen Bestimmungen: Transportunternehmen müssen entweder einen Wertzoll gemäß dem effektiven IEEPA-Tarif für das Ursprungsland oder einen pauschalen Artikelzoll entrichten.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Bericht USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quellen und weitere Informationen:
Leitfäden (CBP):
- CSMS # 65798609 - Update - Additional Duties on Imports from Canada
- CSMS #65054354 - UPDATE: Energy and Energy Resources of Canada Subject to Additional Duties Pursuant to Executive Order
- CSMS #64472173 - CORRECTION - GUIDANCE: Energy and Energy Resources from Canada
Rechtsakte:
- Executive Order of July 31, 2025, Amendment to Duties to Address the Flow of Illicit Drugs across our Northern Border (E.O. zur Änderung der E.O. 14193)
- Executive Order of July 30, 2025, Suspending Duty- Free De Minimis Treatment for all Countries
- Executive Order of March 6, 2025, "Amendment to Duties to Address the Flow of Illicit Drugs across our Northern Border" (E.O. zur Änderung der E.O. 14193, 14197 und 14226)
- U.S. Customs and Border Protection Amendment to Notice of Implementation of Additional Duties on Products of Canada Pursuant to the President’s Executive Order 14193, Imposing Duties to Address the Flow of Illicit Drugs Across Our Northern Border
- U.S. Customs and Border Protection, Notice of Implementation of Additional Duties on Products of Canada Pursuant to the President’s Executive Order 14193, Imposing Duties to Address the Flow of Illicit Drugs Across Our Northern Border (E.O. 14226 of March 2, 2025)
- Executive Order of March 2, 2025, "Amendment to Duties to Adress the Flow of Illicit Drugs across our Northern Border" (E.O. zur Änderung der E.O. 14193 und 14197)
- Executive Order 14197 of February 3, 2025, Federal Register Vol. 90, No. 26, February 10, 2025, "Progress on the situation at our northern border" (zur Änderung der E.O. 14193)
- Executive Order 14193 of February 1, 2025, Federal Register Vol. 90, No. 25, February 7, 2025, "Imposing Duties To Address the Flow of Illicit Drugs Across Our Northern Border"
- Executive Order 14156, January 20 2025: "Declaring a National Energy Emergency."
Fact Sheets:
- President Donald J. Trump is Protecting the United States’ National Security and Economy by Suspending the De Minimis Exemption for Commercial Shipments Globally (30. Juli 2025)
- President Donald J. Trump proceeds with tariffs on Imports from Canada and Mexico (March 3, 2025)
- President Donald J. Trump imposes tariffs on imports from Canada, Mexico and China (February 1, 2025)