OHADA: Ein gemeinsames Wirtschaftsrecht
17 überwiegend französischsprachige Staaten haben sich zusammengeschlossen, um ein einheitliches Wirtschaftsrecht zu schaffen. Wer ist dort Mitglied und was ist geregelt?
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
17 überwiegend französischsprachige Staaten haben sich zusammengeschlossen, um ein einheitliches Wirtschaftsrecht zu schaffen. Wer ist dort Mitglied und was ist geregelt?
Viele ausländische Unternehmen machen in Afrika erfolgreich Geschäfte. Allerdings sind nicht alle Geschäftsanfragen seriös.
Die OHADA hat im Oktober ihr Einheitsgesetz zur Vollstreckung von Forderungen und Gerichtsentscheidungen überarbeitet. Es ersetzt das ursprünglich 1998 erlassene Gesetz.
Der Länderbericht Recht kompakt Kamerun bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Es gibt 54 Länder in Afrika, doch nur mit 13 davon hat Deutschland bislang ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach kamerunischen Gesetzen und Rechtsnormen.
Die Organisation pour l'harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) wurde mit dem Ziel gegründet, in ihren Mitgliedstaaten das Wirtschaftsrecht zu vereinheitlichen.