ECOWAS führt das elektronische Ursprungszeugnis ein
Das digitale Ursprungszeugnis soll den Handel innerhalb der ECOWAS-Mitgliedstaaten erleichtern und die regionale Integration fördern.
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Das digitale Ursprungszeugnis soll den Handel innerhalb der ECOWAS-Mitgliedstaaten erleichtern und die regionale Integration fördern.
Die dritte Phase des Zollabbaus im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit der EU ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder Sanitärzertifikat eingeführt werden.
Autorisierte Inspektionsfirmen prüfen vor dem Versand, ob bestimmte Waren den geltenden Normen entsprechen. Für deren Zollabfertigung ist ein Konformitätszertifikat vorzulegen.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.