Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Um die Ware ohne zollamtliche Überwachung in Ecuador auf den Markt zu bringen, ist sie zum Verfahren der Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr anzumelden.
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Um die Ware ohne zollamtliche Überwachung in Ecuador auf den Markt zu bringen, ist sie zum Verfahren der Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr anzumelden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Je nach Versandart gelten unterschiedliche Anmeldefristen.
Anvisa erteilt die ersten OEA-Anvisa Zertifizierungen. Damit erhalten Unternehmen Vorteile bei bestimmten Importvorgängen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Neben der Möglichkeit, Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen, können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung vorzulegen. Darüber hinaus können noch weitere Warenbegleitdokumente für den Marktzugang erforderlich sein.