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Kein UN-Kaufrecht in Ghana
Ghana hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
27.05.2021
Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn
Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.
Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem ghanaischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Artikel: Internationale Regeln für internationale Sachverhalte vom 30. November 2020.
Dem UNCITRAL-Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf vom 14. Juni 1974 (UNCITRAL-Convention on the Limitation Period in the International Sale of Goods; in geänderter Fassung 1980) ist Ghana dagegen beigetreten; das Übereinkommen ist am 1. August 1988 für Ghana in Kraft getreten. Deutschland ist nicht Vertragsstaat dieses Übereinkommens (siehe Statustabelle).