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Indonesien: UN-Kaufrecht

Indonesien ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) bisher nicht beigetreten.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) vom 11. April 1980 enthält Regeln, die grundsätzlich für alle Vertragsarten im internationalen Warenkauf anwendbar sind. Es berücksichtigt unterschiedliche soziale, wirtschaftliche und rechtliche Systeme und trägt dazu bei, rechtliche Hindernisse für den internationalen Handel zu überwinden.

Bis November 2023 hatten 97 Staaten das CISG ratifiziert. Unter den südostasiatischen Ländern wurde das CISG nur von Singapur (1996), Vietnam (2017) und Laos (2020) ratifiziert. Obwohl Indonesien das viertbevölkerungsreichste Land der Welt und die größte Volkswirtschaft der ASEAN ist, gehört das Land zu den sieben Nationen der Region, die das CISG nicht unterzeichnet haben. Daher hat dieses internationale Rechtsinstrument in Indonesien keine Rechtswirkung.

Sofern deutsches Recht vereinbart wird, wird allerdings über diesen Umweg doch das UN-Kaufrecht gelten. Denn für internationale Verträge verweist das deutsche Recht auf das UN-Kaufrecht. Soll dies vermieden werden, muss ausdrücklich die Anwendung deutschen Rechts "unter Ausschluss des UN-Kaufrechts" vereinbart werden. 

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