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Zollbericht Kolumbien Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Kolumbien profitiert von Freihandelsabkommen mit der EU

Kolumbien ist Mitgliedsaat der Andengemeinschaft. Außerdem besteht zwischen Kolumbien und den Partnerländern Peru und Ecuador ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union.

Von Susanne Scholl | Bonn

Kolumbien ist seit dem 30. April 1995 Mitgliedstaat der WTO. Außerdem ist das Land gemeinsam mit Bolivien, Ecuador und Peru seit dem 26. Mai 1969 Mitgliedstaat der Andengemeinschaft (Comunidad Andina). Kolumbien ist neben Chile, Mexiko und Peru Gründungsmitglied der Pazifik-Allianz (Allianza del Pacifico). Ferner hat das Land unter anderem Freihandelsabkommen mit den USA, Kanada und Mexiko geschlossen.

Ebenso besteht mit der Europäischen Union ein Freihandelsabkommen, das seit dem 1. August 2013 im handelspolitischen Teil zwischen Kolumbien und der EU vorläufig angewendet wird. Weitere Mitgliedstaaten des Freihandelsabkommens sind Peru und Ecuador. Deutsche Unternehmen können daher eine Vielzahl von gewerblichen und landwirtschaftlichen Waren zollfrei in Kolumbien einführen.

EUR.1 gilt als Ursprungsnachweis

Das zwischen den Mitgliedstaaten ausgehandelte Ursprungsprotokoll (Anhang II des Abkommens) entspricht den bekannten Standardprotokollen. Als Ursprungsnachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Daneben gibt es die Ursprungserklärung auf der Rechnung (bis 6.000 EUR Wert ohne weitere Formalitäten, ohne Wertbeschränkung nur als "ermächtigter Ausführer"). Die Kriterien für die Bestimmung "ausreichende Verarbeitung" sind produktspezifisch für jedes Produkt festgelegt (Tarifsprung, Wertschöpfung, spezielle Bearbeitungsvorgänge oder Kombination dieser Regeln). Be- oder Verarbeitungen müssen grundsätzlich über Minimalbehandlungen hinausgehen.

Beim Transport gilt der Grundsatz der direkten Beförderung. Umladung oder vorübergehende Lagerung in einem Drittland sind zulässig, wenn die Erzeugnisse unter zollamtlicher Überwachung verbleiben. Eine Bearbeitung der Erzeugnisse ist nicht erlaubt. 

EU hat Abkommen ausgewertet 

Die Europäische Kommission hatte Anfang 2021 eine allgemeine und eine spezielle EU-Konsultation zu dem Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien, Peru und Ecuador angestoßen. Die allgemeine Konsultation betraf die Umsetzung des Abkommens. Die spezielle Konsultation richtete sich mit detaillierten Fragen an alle von dem Abkommen betroffenen Unternehmen. Die Konsultationen waren Bestandteil einer Auswertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Abkommens.

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