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Zollmeldung GCC Umsatzsteuer

Umsatzsteuer im Golfkooperationsrat: aktueller Stand

Bis März 2024 haben vier von sechs Staaten des Golfkooperationsrates die Umsatzsteuer eingeführt: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und das Sultanat Oman.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die sechs Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) haben im Mai 2016 eine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von fünf Prozent beschlossen und ein gemeinsames Übereinkommen über deren Einführung verfasst. Bis März 2024 haben vier von sechs Mitgliedstaaten die Vorgaben des Übereinkommens in die nationale Gesetzgebung umgesetzt.

Saudi-Arabien hob den Steuersatz zum 1. Juli 2020 von 5 auf 15 Prozent an. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent. 

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr zählt die Umsatzsteuer grundsätzlich zu den Einfuhrabgaben. 

Umsatzsteuersätze im Golfkooperationsrat

Land 

Datum der Einführung

Aktueller Regelsatz in Prozent

Saudi-Arabien                      

1. Januar 2018

15

Vereinigte Arabische Emirate    

1. Januar 2018

5

Bahrain

1. Januar 2019

10

Oman

16. April 2021

5

Kuwait

unbekannt

Katar

unbekannt

Quelle: Recherche von Germany Trade & Invest


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