Gewährleistungsrecht
Das Kauf- und Gewährleistungsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Bei Mängeln der Ware kann der Käufer Minderung, Mängelbeseitigung oder Kostenersatz verlangen.
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Das Kauf- und Gewährleistungsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Bei Mängeln der Ware kann der Käufer Minderung, Mängelbeseitigung oder Kostenersatz verlangen.
Wird ein Recht nicht innerhalb der vom Gesetz festgelegten Frist ausgeübt oder ein Anspruch nicht geltend gemacht, so unterliegt es bzw. er der Verjährung.
Bei Nichterfüllung eines Vertrages kann die betroffene Vertragspartei die Erfüllung des Vertrags verlangen oder Rücktritt sowie Schadensersatz geltend machen.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Äthiopien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Das jordanische Gewährleistungsrecht ist in den Art. 485 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Jordanien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Für Kaufverträge gelten ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln. Die Rechte der tschechischen Verbraucher werden dadurch gestärkt.
Ab 1. Januar 2022 müssen sich Unternehmen auf wesentliche Änderungen der Verbraucherverträge über den Verkauf von Waren und die Erbringung digitaler Dienstleistungen einstellen.
Auch Dänemark kommt der Umsetzungspflicht der neuen EU-Richtlinien 2019/771 und 2019/770 zum 1. Januar 2022 durch mehrere Gesetzesänderungen nach.
Zum 1. Januar 2022 gilt das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz. Österreich kommt damit den Vorgaben auf europäischer Ebene nach.