Zulassungs- und Registrierungspflichten
Inländische und ausländische Nahrungsmittel, pharmazeutische und medizinische Produkte unterliegen in Mexiko Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten.
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Inländische und ausländische Nahrungsmittel, pharmazeutische und medizinische Produkte unterliegen in Mexiko Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten.
Lebensmittel, Medikamente und Chemikalien können nur mit vorheriger Registrierung und Genehmigung der zuständigen Behörde NAFDAC eingeführt werden.
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.
Der "Food and Drugs Act" gibt Vorschriften, Sicherheits- und Qualitätsstandards für Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Arzneimittel, kosmetische und medizinische Produkte vor.
Neben Anforderungen an Lebensmittelsicherheit müssen für den Export bestimmter Nahrungsmittel nach Saudi-Arabien auch Halal-Zertifikate eingeholt werden.
Erste Änderungen sollen Ende Januar 2024 in Kraft treten. Der neue Plan sieht für Einfuhren von Lebensmitteln dauerhafte Erleichterungen vor.
Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote oder Beschränkungen zu beachten.
Holzverpackungen von Sendungen in die USA müssen zum Schutz vor Schädlingen dem internationalen IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
Hersteller und Importeure sind künftig verpflichtet, neue technische Mindestanforderungen für Elektrogeräte sowie Produkte und Ausrüstungen für erneuerbare Energien einzuhalten.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygiene- oder Sanitärzertifikat eingeführt werden. Besonderheiten sind vor allem bei der Einfuhr von Pflanzen und Tieren zu beachten.