Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius
Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Mauritius gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Mauritius ist digital unterwegs: Dokumente für die Abwicklung aller eingeführten Waren können in der Regel elektronisch eingereicht werden.
Die Angabe des Ursprungslandes ist für eine Reihe von Waren obligatorisch. Fehlt diese Angabe, sind die Waren von der Einfuhr und dem Verkauf ausgeschlossen.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Mauritius verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Für beispielsweise gebrauchte Güter oder bestimmte Lebensmittel bestehen besondere Marktzugangsvoraussetzungen. Die Einfuhr ist deshalb nur mit einer Genehmigung möglich.
Die in den letzten Jahren durchgesetzten Liberalisierungen spiegeln sich im aktuellen Zolltarif wider.
Internationale Standards sind in Mauritius für eine Vielzahl von Produkten anerkannt.
Die Verhandlungen über die Ausweitung des Geltungsbereichs des EU-ESA-WPAs laufen noch. Bisher deckt das Abkommen lediglich den Warenhandel ab.
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur mit einer Genehmigung eingeführt werden. Darüber hinaus sind zumeist noch weitere Dokumente erforderlich.