Antisubvention - Räder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2019.
Die EU-Kommission prüft Verlängerung und Überarbeitung der Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse. Unternehmen können sich bis 4. März 2024 beteiligen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Verlängerung der Sanktionen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Sie gelten seit Oktober 2019 für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den USA.
Neue Einreihungsentscheidung.
Einfuhren bestimmter Waren aus diesen Ländern unterliegen besonderen Pflanzenschutzkontrollen.