Rechtsbericht | Brasilien | Steuerrecht
Steuerreform tritt in die Übergangsphase ein (7. Teil)
Ein neues Gesetz ändert Verwaltungsstruktur, Steuererhebung und Steuerverwaltungsprozess in Brasilien.
11.03.2026
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Im Rahmen der Steuerreform wurde am 13. Januar 2026 das Ergänzungsgesetz Nr. 227 (Lei Complementar, LC 227/26) verabschiedet, das offiziell die Übergangsphase vom alten zum neuen Konsumbesteuerungsmodell einleitet.
Das Gesetz bildet auch die Grundlage für die Testphase – eine entscheidende Phase, in der sich die im Land tätigen Unternehmen an die Funktionsweise des neuen Steuersystems anpassen müssen. Mit dem Gesetz wird die institutionelle Struktur geschaffen, die für die Verwaltung der neuen Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Imposto sobre Bens e Serviços - IBS) zuständig ist, und es werden Regeln für die Verwaltung, Erhebung, Kontrolle und Streitbeilegung festgelegt.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes vorgestellt.
Einrichtung des IBS-Lenkungsausschusses
Das zentrale Element des Ergänzungsgesetzes Nr. 227/2026 ist die Einrichtung des Lenkungsausschusses für die IBS (CG-IBS). Die Einrichtung dieses Ausschusses steht im Zusammenhang mit der verfassungsmäßigen Aufteilung der Steuerkompetenzen in Brasilien.
Zentralisierung der Steuererhebung
Wie bereits berichtet, werden 5 Konsumsteuern, die in die Zuständigkeit der drei föderalen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) fallen, abgeschafft. Als Ersatz für diese Steuern wurde die Mehrwertsteuer eingeführt, die einen dualen Charakter hat. Auf Bundesebene wird die Steuer als Beitrag auf Waren und Dienstleistungen (Contribuição sobre Bens e Serviços – CBS) bezeichnet. Auf der Länder- und Gemeindeebene wird die Steuer als Steuer auf Waren und Dienstleistungen (IBS – Imposto sobre Bens e Serviços) genannt. Das bedeutet, dass der Bund seinen Steueranteil getrennt von den Bundesländern und Gemeinden erhebt.
Die Aufgabe des CG-IBS besteht darin, die Steuerverwaltung und -erhebung zu zentralisieren (Art. 1 und 2, LC 227/26), die zuvor buchstäblich von Tausenden von Behörden in verschiedenen Gemeinden und Bundesstaaten durchgeführt wurde.
Harmonisierung der Vorschriften
Das CG-IBS mit Sitz im Bundesdistrikt (Brasília) ist hierarchisch unabhängig und hat in seiner umfangreichen Aufgabenliste die Funktion, alle Vorschriften in Bezug auf die IBS zu vereinheitlichen, um die operative Vereinfachung und die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bundesländern und Gemeinden zu erreichen (Art. 3, LC 227/26). Für ausländische Unternehmen bedeutet dies mehr Vorhersehbarkeit, Gleichmäßigkeit bei der Anwendung der Vorschriften und damit weniger Fehler und Rechtsstreitigkeiten – Probleme, die aufgrund der Komplexität des brasilianischen Steuersystems immer wieder auftreten.
Aufsicht und Governance
Obwohl die Bundesländer und Gemeinden ihre Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Steuerpflichten weiterhin behalten, wird die Aufsicht über die IBS vom Lenkungsausschuss (CG-IBS) koordiniert. Die Governance ist dabei von zentraler Bedeutung. Sie wurde so strukturiert, dass die Beteiligung der 2 föderalen Einheiten, die für die IBS zuständig sind, gewährleistet ist.
Der CG-IBS wird über Entscheidungsgremien verfügen, die sich aus Vertretern der Bundesländer, des Bundesdistrikts und der Gemeinden zusammensetzen (Art. 4 und Art. 6, LC 227/26). Dieses Modell zielt darauf ab, den brasilianischen Fiskalföderalismus zu bewahren und gleichzeitig eine stärkere administrative Integration zu fördern.
Steuerverwaltungsverfahren
Das Ergänzungsgesetz Nr. 227/2026 legt auch detaillierte Regeln (Art. 54 bis 102, LC 227/26) für das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der IBS (also die vorgerichtliche Phase) fest.
Verwaltungsstreitigkeiten im Steuerbereich kommen in Brasilien sehr häufig vor. Das Gesetz reorganisiert die Verwaltungsinstanzen, die für die Entscheidung von Steuerstreitigkeiten zuständig sind. Darüber hinaus werden Mechanismen zur Harmonisierung von Verwaltungsentscheidungen festgelegt, um unterschiedliche Auslegungen durch verschiedene Steuerbehörden zu vermeiden.
2026: Testphase
2026 ist das Jahr, in dem das neue Steuersystem getestet werden soll. Während des gesamten Jahres müssen die von den Steuerzahlern ausgestellten elektronischen Steuerdokumente gemäß den Vorgaben der Bundessteuerbehörde (Receita Federal) die Steuern CBS und IBS enthalten.
Die für diese Phase vorgesehenen Steuersätze betragen 0,9 Prozent für den CBS und 0,1 Prozent für den IBS und dienen lediglich der Simulation der Funktionsweise des neuen Modells. In der Regel werden diese Steuern im Jahr 2026 nicht tatsächlich erhoben, sofern die Anpassungsverpflichtungen erfüllt werden. Das zentrale Ziel dieser Phase ist es, elektronische Systeme, Informationsflüsse und Berechnungsverfahren zu prüfen, bevor mit der tatsächlichen Erhebung der neuen Steuern begonnen wird.
Relevanz für deutsche Unternehmen
Für deutsche Unternehmen, die in Brasilien tätig sind, sind alle oben genannten Änderungen grundlegend. Die Zentralisierung der IBS-Verwaltung und die Standardisierung der Verfahren können zu einer größeren regulatorischen Vorhersehbarkeit beitragen.
In Bezug auf das Verwaltungsverfahren sind die neuen Regeln äußerst relevant, da Verwaltungsentscheidungen in der Regel sowohl eine mögliche endgültige Entscheidung in Steuerstreitigkeiten als auch eine potenzielle Rechtquelle in zukünftigen Gerichtsverfahren darstellen. Ebenso ist die Testphase der Zeitraum der operativen Anpassung für Unternehmen innerhalb der Übergangsphase der Steuerreform, die sich bis 2033 erstrecken wird.
Zum Thema:
- Leitlinien für die Steuerreform 2026 (Receita Federal): Orientações da Reforma Tributária - 2026
- GTAI-Publikation Recht kompakt Brasilien
- GTAI-Textsammlung Steuerreform in Brasilien
- GTAI-Webinar Brasilien 2025: Neue Gesetze und Wirtschaftsaussichten (Februar 2025)