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Branchen | China | Nahrungsmittel

Rahmenbedingungen

Generell steigen die Risiken im China-Geschäft. Deutsche Mastbetriebe leiden unter dem Importverbot für Schweinfleisch

Von Roland Rohde | Bonn

Für den Import und Verkauf von Lebensmitteln in China existieren erhebliche bürokratische Hürden. Rechtliche Grundlage ist das seit 1. Oktober 2015 gültige Lebensmittelsicherheitsgesetz mit den zugehörigen Durchführungsbestimmungen. Die wichtigste, aber nicht die einzige mit Nahrungsmittelfragen befasste Behörde ist die State Administration for Market Regulation (SAMR). Ihr obliegt unter anderem die Qualitätssicherung und -überwachung in dem Sektor sowie die Registrierung und Kontrolle von Branchenbetrieben.

Zahlreiche nichttarifäre Handelshemmnisse

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln lenkt die Politik vor allem über eine Kaskade von nichttarifären Handelsbeschränkungen. Bei zahlreichen Produkten sind oft zeit- und kostenaufwändige Prozeduren im Rahmen des Marktöffnungsverfahrens zu bewältigen. Als extrem schwierig und aufwendig gelten die Bereiche Babymilchpulver, Folgenahrungs- und Kleinkinderprodukte sowie Nahrungsergänzungsmittel.

Die Einfuhr von Schweinefleisch aus Deutschland ist seit dem Aufkommen der Afrikanischen Schweinepest im September 2020 in Brandenburg ausgesetzt. Grundsätzlich ist das China-Geschäft für ausländische Firmen risikoreicher geworden, denn die Einfuhren von Lebensmitteln werden etwa auch aus politischen Gründen beschränkt.

Handelsbeschränkungen öfter auch politisch motiviert

Teils sanktioniert die chinesische Regierung betroffene Lieferländer wirtschaftlich für "nicht-konformes" Verhalten. So bekamen beispielsweise australische Hummerfischer und Weinbauern 2021 und 2022 den Zorn Beijings zu spüren, als sich die bilateralen Beziehungen auf einem Tiefpunkt befanden. Immerhin stehen 2023 die Zeichen auf Besserung. Beide Seiten verhandeln wieder. Des Weiteren werden etwa Nahrungsmittel aus Taiwan in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen mit Boykotten belegt.

Ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht stehen unter http://www.gtai.de/recht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen unter http://www.gtai.de/zoll zur Verfügung.

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