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Zollbericht Ecuador Internationale Handelsabkommen

Handelsvereinigungen und Freihandelsabkommen

Zwischen der Europäischen Union auf der einen und Ecuador, Kolumbien und Peru auf der anderen Seite besteht ein Freihandelsabkommen. Ecuador ist auch Partner der Andengemeinschaft.

Von Susanne Scholl | Bonn

Ecuador ist seit dem 21. Januar 1996 Mitgliedstaat der WTO. Zwischen Ecuador, Kolumbien, Peru und der Europäischen Union besteht ein Freihandelsabkommen. Zwischen Ecuador und der EU wird das Abkommen seit dem 1. Januar 2017 vorläufig angewendet. Deutsche Unternehmen können daher eine Vielzahl von gewerblichen und landwirtschaftlichen Waren zollfrei in Ecuador einführen.

Das zwischen den Mitgliedstaaten ausgehandelte Ursprungsprotokoll (Anhang II des Abkommens) entspricht den bekannten Standardprotokollen. Als Ursprungsnachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Daneben gibt es die Ursprungserklärung auf der Rechnung (bis 6.000 Euro ohne weitere Formalitäten, für höhere Beträge nur als ermächtigter Ausführer).

Die Kriterien für die Bestimmung "ausreichende Verarbeitung" sind produktspezifisch für jedes Produkt festgelegt (Tarifsprung, Wertschöpfung, spezielle Bearbeitungsvorgänge oder Kombination dieser Regeln).

Be- oder Verarbeitungen müssen grundsätzlich über Minimalbehandlungen (zum Beispiel Waschen oder Säubern, Polieren, Zurechtschneiden) hinausgehen.

Beim Transport von Waren nach Ecuador gilt der Grundsatz der direkten Beförderung von der EU nach Ecuador.

Ein Transport von Ursprungswaren durch weitere Länder oder Lagerung in weiteren Ländern ist gemäß Art. 13 des Ursprungsprotokolls nur möglich, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben. Die Waren dürfen dabei lediglich entladen, neu verladen oder so behandelt werden, dass ihr guter Zustand erhalten bleibt.

Detaillierte Informationen über den Inhalt des Freihandelsabkommens hat die Europäische Kommission veröffentlicht. Die Kommission hat eine Auswertung des Freihandelsabkommens angestoßen.

Ecuador und USA haben Übereinkommen zu Handel und Investitionen

Ecuador und die USA haben ein seit 1990 bestehendes Übereinkommen zu Handel und Investitionen ("U.S.-Ecuador Trade and Investment Council Agreement") am 12. August 2021 durch ein Update-Protokoll aktualisiert. Das Update umfasst die Themen Zoll und Zollvereinfachungen, gute regulatorische Praxis, Antikorruption und mittelständische Unternehmen.

Ecuador ist Mitglied weiterer Handelsabkommen

Das Land ist außerdem gemeinsam mit Bolivien, Peru und Kolumbien seit dem 26. Mai 1969 Mitgliedstaat der Andengemeinschaft (Comunidad Andina).

Überdies hat das Land unter anderem Freihandelsabkommen beziehungsweise Präferenzabkommen mit Chile, Mexiko, Guatemala sowie der Europäischen Freihandelszone EFTA geschlossen. Der EFTA gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.

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