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Zollbericht Ecuador Internationale Handelsabkommen

WTO-Mitgliedschaft und Freihandelsabkommen

Zwischen Ecuador und den Partnerländern Peru und Kolumbien besteht ein Freihandelsabkommen mit der EU. Ferner ist Ecuador Mitgliedsaat weiterer Handelsvereinigungen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Mitgliedschaft in der WTO und Handelsvereinigungen

Ecuador ist seit dem 21. Januar 1996 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).

In Lateinamerika ist Ecuador gemeinsam mit Bolivien, Kolumbien und Peru Mitgliedstaat der Andengemeinschaft (Comunidad Andina – CAN) wie auch der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI).

Freihandelsabkommen mit der EU

Zwischen Ecuador und der Europäischen Union (EU) besteht ein Freihandelsabkommen, dessen handelspolitischer Teil seit dem 1. Januar 2017 vorläufig angewendet wird. Weitere Mitgliedstaaten des Abkommens sind Peru und Kolumbien. Zum Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifizierung durch die Parlamente aller beteiligten Staaten. 

Die Andenpartner haben die Einfuhrzölle für viele gewerbliche und landwirtschaftliche Waren gegenüber der EU bereits auf null gesenkt; deutsche Unternehmen können daher eine Vielzahl derartigen Waren zollfrei in Ecuador einführen. Für etliche sensible Produkte sind jedoch noch langjährige Zollabbauregelungen, im Einzelfall über bis zu zehn, fünfzehn oder im Fall von Ecuador siebzehn Jahren, vorgesehen. Außerdem gibt es für landwirtschaftliche Produkte Quotenregelungen und sonstige Einschränkungen. Der Zollabbauzeitplan Ecuadors für EU-Waren ist ab Seite 928 ersichtlich. 

Das zwischen den Parteien ausgehandelte Ursprungsprotokoll (Anhang II des Abkommens) entspricht vom Aufbau her den aus anderen EU-Freihandelsabkommen bekannten Standardprotokollen. Als Ursprungsnachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Daneben gibt es die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung (bei Sendungen mit einem Warenwert bis 6.000 Euro Warenwert ohne weitere Formalitäten; für höhere Beträge beziehungsweise ohne Wertbeschränkung nur als ermächtigter Ausführer).

Die Kriterien für die Bestimmung "ausreichende Verarbeitung" sind produktspezifisch für jedes Produkt festgelegt (Tarifsprung, Wertschöpfung, spezielle Bearbeitungsvorgänge oder Kombination dieser Regeln). Be- oder Verarbeitungen müssen grundsätzlich über Minimalbehandlungen zum Beispiel Waschen, Säubern, Polieren oder Zurechtschneiden hinausgehen.

Beim Warentransport gilt der Grundsatz der direkten Beförderung von der EU nach Ecuador. Ein Transport von Ursprungswaren durch weitere Länder oder Lagerung in weiteren Ländern ist gemäß Art. 13 des Ursprungsprotokolls nur möglich, wenn die Waren unter zollamtlicher Überwachung bleiben. Die Waren dürfen dabei lediglich entladen, neu verladen oder so behandelt werden, dass ihr guter Zustand erhalten bleibt.

Die EU-Kommission hatte Anfang 2021 eine Konsultation zum Freihandelsabkommens angestoßen. Sie richtete sich mit detaillierten Fragen an alle von dem Abkommen betroffenen Unternehmen. Die Konsultation war Bestandteil einer Auswertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Abkommens.

Weitere Freihandelsabkommen

Zwischen Ecuador und den USA besteht seit 1990 ein Übereinkommen zu Handel und Investitionen (U.S. - Ecuador Trade and Investment Council Agreement), das im Jahr 2021 durch ein Update-Protokoll aktualisiert wurde. Das Update umfasst die Themen Zoll und Zollvereinfachungen, gute regulatorische Praxis, Antikorruption und mittelständische Unternehmen.

Überdies hat Ecuador Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), dem Vereinigten Königreich und China geschlossen. 

Ferner unterhält Ecuador Präferenzabkommen mit untenstehenden Ländern: 

  • Mercosur-Staaten: Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Bolivien; Kolumbien und Venezuela  (Acuerdo de Complementación Económica - ACE 59)
  • Mexiko (Acuerdo de Alcance Parcial - AAP 29)
  • Chile (ACE 75)
  • Guatemala (ACE 25)
  • Nicaragua (AAP 45)
  • El Salvador (ACE 46)
  • Kuba (ACE 46)

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