Zollbericht Naher und Mittlerer Osten Zollthemen

Krieg im Nahen Osten: Auswirkungen auf die Zollabfertigung

Der Krieg im Nahen Osten beeinflusst Import und Export. Sondermaßnahmen bei der Zollabfertigung sollen kritische Warenströme absichern.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Angesichts der aktuellen Sicherheitslage haben einzelne Länder im Nahen Osten Maßnahmen ergriffen, um die Zollabfertigung und den Warenverkehr aufrechtzuerhalten. Bleiben Sie mit unseren Zollinformationen auf dem Laufenden.

Irak

Mehrere irakische Medien berichten übereinstimmend, dass der Irak vorübergehend die Einfuhr von Lebensmitteln und Arzneimitteln über den Grenzübergang Ibrahim Khalil zur Türkei erlaubt. Nach Angaben des Leiters der irakischen Zollverwaltung, Samer Qasim Dawood, werden betroffene Waren vorübergehend im Verfahren der vorgezogenen Zollabfertigung (advance customs clearance) abgewickelt. Die Maßnahme gilt zunächst für drei Monate, bis zum 31. Mai 2026 und ist eine Reaktion auf die aktuellen Störungen des Seeverkehrs.

Katar

Die Zollverwaltung von Katar teilte über ihre Social‑Media‑Kanäle mit, dass die Zollabfertigung weiterhin erfolgt und die Dienstleistungen über das Zollsystem „Al‑Nadeeb“ kontinuierlich erbracht werden.

Kuwait 

Kuwait hat den Export sämtlicher Lebensmittel vorübergehend untersagt, um die Versorgung des Inlandsmarktes angesichts der regionalen Sicherheitslage zu sichern. Die Maßnahme gilt zunächst für einen Monat. Die kuwaitische Zollverwaltung hat alle Grenzstellen angewiesen, die Ausfuhr von Lebensmitteln über Land‑, See‑ und Luftwege zu unterbinden. Verstöße können sanktioniert werden.

Parallel dazu teilt die Zollverwaltung am 6. März 2026 mit, dass alle Zoll‑ und IT‑Systeme stabil und ohne Störungen arbeiten; verstärkte Cyber‑ und Sicherheitsmaßnahmen sowie eine 24/7‑Überwachung gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau. Die Zollverwaltung bestätigt außerdem in einer Mitteilung, dass ihre Beschäftigten rund um die Uhr an allen Zollhäfen im Einsatz sind, um eine zügige Abfertigung und einen reibungslosen Warenfluss gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Oman

Die omanische Zollverwaltung hat keine formalen Änderungen der Ein‑ oder Ausfuhrbestimmungen veröffentlicht. In der Praxis kann es jedoch zeitweise zu betrieblichen Einschränkungen einzelner Häfen, insbesondere Salalah, kommen, was sich indirekt auf Abfertigungszeiten und Priorisierungen auswirken kann. Nach Angaben von Logistikdienstleistern werden Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und verderbliche Waren priorisiert abgefertigt.

Saudi-Arabien

Die saudi‑arabische Zoll‑ und Steuerbehörde (ZATCA) hat keine spezifischen Sondermaßnahmen im Zollbereich im Zusammenhang mit der aktuellen Sicherheitslage angekündigt.

Vereinigte Arabische Emirate 

Temporäre Erleichterung in Dubai

Die Zollverwaltung von Dubai hat mit der Customs Notice No. 03/2026 eine temporäre Einfuhrerleichterung eingeführt. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage dürfen Importwaren mit dem Ziel Jebel Ali Port oder Dubai Free Zones ersatzweise in den Häfen Khorfakkan oder Fujairah gelöscht und anschließend unter zollamtlicher Überwachung (bonded transit) per Lkw nach Jebel Ali weitertransportiert werden. Die eigentliche Zollabfertigung erfolgt erst am Bestimmungsort. 

Die Maßnahme trat am 8. März 2026 in Kraft und gilt vorübergehend für die Dauer der außergewöhnlichen Umstände, mit ausdrücklichem Vorbehalt auf Änderung oder Aufhebung durch Dubai Customs.

 

 

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