Zollbericht Naher und Mittlerer Osten Zollthemen

Update - Krieg im Nahen Osten: Auswirkungen auf die Zollabfertigung

Der Krieg im Nahen Osten beeinflusst Import und Export. Sondermaßnahmen bei der Zollabfertigung sollen kritische Warenströme absichern.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Angesichts der aktuellen Sicherheitslage haben einzelne Länder im Nahen Osten Maßnahmen ergriffen, um die Zollabfertigung und den Warenverkehr aufrechtzuerhalten. Bleiben Sie mit unseren Zollinformationen auf dem Laufenden.

Dieser Bericht wird anlassbezogen aktualisiert und hat den Stand vom 16. März 2026.

Ägypten 

Temporäre Erleichterung im System der Vorabanmeldung von Sendungen (ACI)

Mit dem Rundschreiben Nr. 4/2026 befreit die ägyptische Zollverwaltung indirekte Transitsendungen von der Pflicht zur Beantragung der Sendungsidentifikationsnummer ACID im Rahmen des ACI‑Systems. Die Regelung gilt für indirekte Transitsendungen, die:

  • das ägyptische Staatsgebiet auf dem Landweg durchqueren,
  • über ägyptische Seehäfen eintreffen oder diese verlassen,
  • und deren endgültiger Bestimmungsort außerhalb Ägyptens liegt.

Dies gilt insbesondere für Sendungen, die aus den Golfstaaten kommen oder für die Golfstaaten bestimmt sind und im Transit durch Ägypten über die Häfen in Nuweiba, Ain Sokhna und Safaga geführt werden.

Zentrale Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahme:

  • Der endgültige Bestimmungsort muss im Frachtpapier als ausländischer Staat angegeben sein.
  • Reedereien und Spediteure müssen sämtliche Verfahren für den indirekten Transit einhalten.
  • Sowohl Exporteur als auch Importeur müssen ausländische Parteien sein.

Die Maßnahme ist befristet auf drei Monate und gilt ab dem 9. März 2026.

Irak

Mehrere irakische Medien berichten übereinstimmend, dass der Irak vorübergehend die Einfuhr von Lebensmitteln und Arzneimitteln über den Grenzübergang Ibrahim Khalil zur Türkei erlaubt. Nach Angaben des Leiters der irakischen Zollverwaltung, Samer Qasim Dawood, werden betroffene Waren vorübergehend im Verfahren der vorgezogenen Zollabfertigung (advance customs clearance) abgewickelt. Die Maßnahme gilt zunächst für drei Monate, bis zum 31. Mai 2026 und ist eine Reaktion auf die aktuellen Störungen des Seeverkehrs.

Katar

Die Zollverwaltung von Katar teilte über ihre Social‑Media‑Kanäle mit, dass die Zollabfertigung weiterhin erfolgt und die Dienstleistungen über das Zollsystem „Al‑Nadeeb“ kontinuierlich erbracht werden.

Kuwait 

Kuwait hat den Export sämtlicher Lebensmittel vorübergehend untersagt, um die Versorgung des Inlandsmarktes angesichts der regionalen Sicherheitslage zu sichern. Die Maßnahme gilt zunächst für einen Monat. Die kuwaitische Zollverwaltung hat alle Grenzstellen angewiesen, die Ausfuhr von Lebensmitteln über Land‑, See‑ und Luftwege zu unterbinden. Verstöße können sanktioniert werden.

Parallel dazu teilt die Zollverwaltung am 6. März 2026 mit, dass alle Zoll‑ und IT‑Systeme stabil und ohne Störungen arbeiten; verstärkte Cyber‑ und Sicherheitsmaßnahmen sowie eine 24/7‑Überwachung gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau. Die Zollverwaltung bestätigt außerdem in einer Mitteilung, dass ihre Beschäftigten rund um die Uhr an allen Zollhäfen im Einsatz sind, um eine zügige Abfertigung und einen reibungslosen Warenfluss gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Oman

Die omanische Zollverwaltung hat keine formalen Änderungen der Ein‑ oder Ausfuhrbestimmungen veröffentlicht. In der Praxis kann es jedoch zeitweise zu betrieblichen Einschränkungen einzelner Häfen, insbesondere Salalah, kommen, was sich indirekt auf Abfertigungszeiten und Priorisierungen auswirken kann. Nach Angaben von Logistikdienstleistern werden Lebensmittel, pharmazeutische Produkte und verderbliche Waren priorisiert abgefertigt.

Saudi-Arabien

Die saudi‑arabische Zoll‑ und Steuerbehörde (ZATCA) hat keine spezifischen Sondermaßnahmen im Zollbereich im Zusammenhang mit der aktuellen Sicherheitslage angekündigt.

Vereinigte Arabische Emirate 

Grüner Korridor zwischen Oman und Dubai

(Update vom 16. März 2026)

Dubai Customs und die Zollverwaltung Omans haben einen temporären „grünen Korridor“ aktiviert, um umgeleitete See‑ und Luftfrachtsendungen über Landrouten zwischen Oman und Dubai schneller abzuwickeln. Die Regelung betrifft überwiegend Waren, die ursprünglich für Dubai bestimmt waren, aber aufgrund außergewöhnlicher Umstände über omanische Häfen oder Flughäfen laufen. Die Regelung sieht vereinfachte, abgestimmte Zollverfahren unter Zollverschluss vor. 

Die konkreten Voraussetzungen, Abläufe und Ausnahmen sind im Rundschreiben Nr. 04/2026 selbst detailliert beschrieben. Das Rundschreiben ist seit dem 14. März 2026 in Kraft.

Temporäre Erleichterung in Dubai

Die Zollverwaltung von Dubai hat mit der Customs Notice No. 03/2026 eine temporäre Einfuhrerleichterung eingeführt. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage dürfen Importwaren mit dem Ziel Jebel Ali Port oder Dubai Free Zones ersatzweise in den Häfen Khorfakkan oder Fujairah gelöscht und anschließend unter zollamtlicher Überwachung (bonded transit) per Lkw nach Jebel Ali weitertransportiert werden. Die eigentliche Zollabfertigung erfolgt erst am Bestimmungsort. 

Die Maßnahme trat am 8. März 2026 in Kraft und gilt vorübergehend für die Dauer der außergewöhnlichen Umstände, mit ausdrücklichem Vorbehalt auf Änderung oder Aufhebung durch Dubai Customs.

Temporäre Erleichterung in Abu Dhabi

Die in Dubai eingeführte temporäre Einfuhrerleichterung gilt entsprechend auch für Waren mit dem Bestimmungsort Khalifa Port (Abu Dhabi), so eine Mitteilung von Abu Dhabi Ports. Importcontainer können ersatzweise in den Häfen Khorfakkan oder Fujairah gelöscht und anschließend unter zollamtlicher Überwachung per Lkw nach Khalifa Port weitertransportiert werden. Die endgültige Zollabfertigung und Abgabenentrichtung erfolgt über Abu Dhabi Customs am Bestimmungsort.

Die Regelung gilt für Importcontainer, die über folgende Terminals abgefertigt werden:

  • CMA Terminals Khalifa Port
  • Abu Dhabi Terminals (ADT)
  • COSCO Shipping Ports Abu Dhabi Terminal (CSP ADT).